BZÖ-Broschüre: Vor Entscheidung von OLG

In der Causa um die BZÖ-Wahlkampfbroschüre haben die Beschuldigten ja vor fast neun Monaten Einsprüche gegen die Anklagen eingebracht, über die das Oberlandesgericht (OLG) Graz entscheiden muss. Damit sei in Kürze zu rechnen, hieß es am Dienstag auf ORF-Anfrage.

Noch im August soll feststehen, ob Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner tatsächlich auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Wegen eines personellen Engpasses und zahlreicher anderer Großverfahren sei erst jetzt eine Richterin des Oberlandesgerichts Graz dazugekommen, sich mit der umfangreichen Causa zu beschäftigen. Zumindest zwei bis drei Wochen lang werde sie sich ausschließlich damit befassen, sagte Gerichtssprecherin Caroline List. Gibt die Richterin den Einsprüchen recht, würde das Verfahren eingestellt werden. Lässt sie die Anklage zu, könnte der Prozess am Landesgericht Klagenfurt noch heuer beginnen.

Gutachten könnte offene Fragen klären

Fest steht, dass Oliver Kriz den Vorsitz im Schöffensenat führen würde. Denkbar wäre, dass er noch vor Verfahrensbeginn ein Sachverständigen-Gutachten erstellen lässt. Im Mittelpunkt könnte die Frage stehen, ob die beanstandete Broschüre aus dem Jahr 2009 tatsächlich rein parteipolitischen Zwecken diente. Sie wurde vier Tage vor der Landtagswahl versandt und ähnelte der damaligen BZÖ-Werbelinie. Die Beschuldigen behaupten, dass sie auch einen Werbewert für das Land hatte.

Ursprünglich wurde die Broschüre samt DVD aus dem Budget einer Landesgesellschaft, also mit Steuergeld, bezahlt. Erst später übernahm das BZÖ die Rechnungen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht von einem Schaden von 219.000 Euro für das Land aus - daher erfolgte die Anklage wegen Untreue. Für die Beschuldigten Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner sowie für die beiden Geschäftsführer der Landesgesellschaft gilt die Unschuldsvermutung.

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