500 Mio. nicht ohne Verfassungsänderung

Will Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) einen 500 Mio. Euro-Beitrag vom Land Kärnten für die Abwicklung der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria-Bank, braucht er dazu eine Zwei Drittel-Mehrheit, berichtet der „Kurier“ (Samstag-Ausgabe) mit Verweis auf das Bundeskanzleramt.

Demnach wäre für eine gesetzliche Zwangsverpflichtung eines Bundeslandes eine Verfassungsmehrheit notwendig. Das Kanzleramt übermittelte der Zeitung die entsprechende Experten-Auskunft: „Es müsste mit Bundesverfassungsgesetz vom Bund angeordnet werden, dass ein bestimmter Betrag zu leisten ist. Ein solches Bundesverfassungsgesetz bedarf einer 2/3-Mehrheit in National- und Bundesrat.“

Finanzausgleichsgesetz wäre „Einfach-Variante“

Einfachgesetzlich ginge es nur über das Finanzausgleichsgesetz, aber da müssten alle anderen Bundesländer mittun, weil dem Gesetz ein Paktum der Finanzausgleichspartner zugrunde liege.

Die Abwicklung der Hypo wird jedenfalls für die Steuerzahler noch teurer, wenn auch nur um einen Minibetrag im Vergleich zum dem gesamten Milliardendesaster. Wie der „Standard“ (Wochenendausgabe) berichtet, kostet der neue Aufsichtsrat mehr - obwohl er kleiner ist. „2013 betrugen die Aufwendungen rund 227.000 Euro, künftig rechnet das Finanzministerium mit rund 250.000 Euro. Ein Teil der Mehrkosten entfällt wohl auf gewisse Sonderkonditionen, die man dem neuen Aufsichtsratschef und seinem deutschen Kollegen eingeräumt hat“, schreibt die Zeitung. Konkret geht es um ein Büro in Deutschland und um die teilweise Kostenübernahme für einen Kommunikationsberater.

Haftung für Hypo-Kontrolleure verringert

Was die persönliche Haftung betrifft, soll es den Hypo-Kontrolleuren künftig ein wenig leichter gemacht werden. Laut Brief des Finanzministeriums wird ihre Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

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