Erlegtem Wolf das Fell abgezogen

Der Abschuss eines Wolfes in Greifenburg könnte für einen Oberkärntner Bauern nun doch Konsequenzen haben: Laut Auskunft des Wildtierbiologen Bernhard Gutleb ist der Tierkadaver überraschend ohne Fell in der Veterinärabteilung des Landes angekommen.

Wäre der Wolfskadaver mit dem Fell zur Untersuchung gekommen, hätte der Fall in Kürze abgeschlossen sein können - nun seien viele offene Fragen aufgetaucht, die geklärt werden müssten. Gutleb: „Man kann nicht ernsthaft glauben, ein vollkommen geschütztes Tier, das in der weltweit gültigen Washingtoner Artenrichtlinie als Tier mit höchster Schutzpriorität gilt, auf dem eigenen Grundstück zu erlegen, die Haut abzuziehen und diese dann auch noch behalten zu dürfen. Das ist schon etwas seltsam.“

Es brauche zum Beispiel auch Papiere, um das Tier in Kanada zu jagen, auch für die Aus- und Einfuhr brauche es Genehmigungen. Auf die Frage, ob das Abziehen der Trophäe nicht auch ein Hinweis darauf sein könnte, dass der Bauer den Wolf ganz bewusst geschossen habe, sagte Gutleb: „Es bleiben eben solche Zweifel. Im Eigeninteresse hätte man darauf schauen sollen, dass man alles absolut seriös abarbeitet, um solche Zweifel und Unkenrufe abzuwehren. Es gilt immer die Unschuldsvermutung.“

Zwei Einschusslöcher festgestellt

Der Bauer selbst ging offenbar davon aus, dass der erlegte Wolf sein Eigentum sei. Auch für ihn sei es unüblich, dass er ein Tier sezieren solle, dass ohne Fell ankomme - noch dazu bei einem seltenen Wolf, meint Veterinärmediziner Kurt Sick. Festgestellt wurden laut Sick zwei Einschusslöcher: „Eines auf der rechten Seite hinter dem Buggelenk und eines auf der linken Seite im Rücken-Brust-Bereich.“ Auf die Frage von ORF-Redakteur Konrad Weixelbraun, ob einer der Schüsse platziert aussehe, sagte Sick: „Der Schuss auf der rechten Seite sieht platziert aus, als Nichtjäger kann ich das aber nicht wirklich beurteilen.“

Wildtierbiologe: Fall nicht abgeschlossen

Wildtierbiologe Gutleb fordert das Ausräumen der Ungereimtheiten. Er trete dafür ein, alles mit voller Genauigkeit aufzuklären. „Und nicht zu sagen: Na ja, ein Wolf. Ist er halt hin. Diese Mentalität dürfte teilweise vorherrschen. Personen die nie vor Ort waren, haben gleich über die Medien verkündet, dass alles in Ordnung sei. Da frage ich mich dann schon, ob das in der Kristallkugel gestanden ist?“ Für Gutleb ist der Fall nicht abgeschlossen. „Es ist ja auch eine Frage, wie sich die NGOs und die amtlichen Tier- und Artenschützer dazu noch einbringen werden. Das darf man nicht vergessen.“ Und: „So wird sich das meiner Meinung nach über Monate hinziehen.“

Wolf im Stall - weltweit einzigartig

Fraglich sei auch die Darstellung des Vorfalles durch den Bauern – offenbar handelt es sich laut Gutleb weltweit um den einzigen Fall, in dem ein Wolf in ein Gebäude eingedrungen ist. Hinzu komme, dass die Möglichkeit, alles seriös zu belegen, ohne Fell verspielt worden sein dürfte. Beweise, die bei der veterinärmedizinischen Untersuchung für den Schützen hätten sprechen können, seien nun ausgedünnt. Ungereimtheiten, wie etwa Einschusslöcher auf beiden Seiten des Kadavers und verschiedene Angaben zur Tatzeit, seien nun schwerer abzuklären, so Gutleb. Bei der Polizei ist bisher jedenfalls noch keine Anzeige eingelangt.

Dem Gebiss nach soll der Wolf schon sehr alt gewesen sein, aber auf den ersten Blick auch keine Erkrankungen gehabt haben. Nach dem Kärntner Jagdgesetz darf der Grundeigentümer zum Schutz seiner Haustiere Füchse, Dachse, Marder und auch Iltisse erlegen. In einer bundesländerübergreifenden Vereinbarung ist aber auch festgeschrieben, dass Bären, Luchse und eben Wölfe nur dann erlegt werden dürfen, wenn gelindere Mittel, das Tier zu vertreiben, nicht gegriffen haben.

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