Causa-Birnbacher: Haftantritte bis 8. Mai

Die Justizanstalt Klagenfurt hat mit prominenten Neuzugängen zu rechnen. Bis 8. Mai müssen die Verurteilten im Birnbacher-Prozess ihre Haft antreten. Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer wartet wegen einer Schulter-Operation auf eine Entscheidung des OLG Graz zu seiner Hafttauglichkeit.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass sich bis auf Kulterer alle Betroffenen bis 8. Mai in der Purtscherstraße 2 in Klagenfurt melden. Kulterer wurde vor wenigen Wochen erneut an seiner Schulter operiert. Für die Dauer der Therapie nach der Operation wollte er eine Haftuntauglichkeit erwirken. Das wurde in erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt abgelehnt, die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz in dieser Frage steht noch aus. „Es geht uns um drei bis vier Wochen mehr Zeit für die Therapie“, sagte Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

Keine anderen Anträge eingelangt

Entgegen anderen Medienberichten gehe es seinem Mandanten nicht um einen Haftaufschub, sondern um gesundheitliche Aspekte. „Herr Kulterer wird seine Haft sicher antreten. Wenn ihm das Oberlandesgericht Graz Hafttauglichkeit attestiert, schon Anfang Mai“, sagte Lanker. Die übrigen Verurteilten, wie etwa Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz oder Ex-Landesholding-Vorstand Hans-Jörg Megymorez, stellten laut Auskunft des Landesgerichtes Klagenfurt bis dato keine Anträge auf Haftaufschub bzw. Haftuntauglichkeit.

Xander bereits in Haft

Allgemein wird davon ausgegangen, dass sie ihre Strafen nach dem verlängerten 1. Mai-Wochenende antreten werden. Der in der Causa Birnbacher zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren verurteilte ehemalige Landesholding-Vorstand Gert Xander sitzt bereits im Gefängnis. Er trat seine im Prozess um die Pleitefluglinie Styrian Spirit erhaltene Strafe von 21 Monaten unbedingt an. Nun kommen noch einmal 24 Monate dazu. Diese wird unmittelbar an die Erststrafe „angehängt“.

Dietrich Birnbacher wird wohl nicht - oder nur kurz - ins Gefängnis müssen, er erhielt drei Jahre Haft, davon aber nur sechs Monate unbedingt. Er könnte auf Vollzugsuntauglichkeit setzen, da er, wie er im Prozess erklärte, schwer zuckerkrank ist oder eine Fußfessel beantragen - mehr dazu in Hypo-Urteile: Aufforderung zum Haftantritt (kaernten.ORF.at; 4.4.2014).

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