Hypo-Prozess: Berlin bleibt bei nicht schuldig

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag der Strafprozess gegen Ex-Hypo-Vorstand Tilo Berlin fortgesetzt und vertagt worden. Er bekannte sich weiter nicht schuldig. Das Verfahren wegen eines Vorzugsaktiengeschäftes musste im Februar unterbrochen werden, weil Berlin erkrankt war.

Im November des Vorjahres begann der Prozess rund um das Vorzugsaktiengeschäft der Hypo Alpe-Adria. Neben Berlin saßen damals die Ex-Manager Wolfgang Kulterer, Josef Kircher und Siegfried Grigg auf der Anklagebank. Alle drei wurden schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank durch ein Vorzugsaktiengeschäft im Jahr 2006 geschädigt wurde. Im Februar, am vorletzten Verhandlungstag, blieb der Sessel von Berlin aber leer. Er war während der Prozesspause nach Amerika geflogen und konnte nach eigenen Angaben wegen einer Thrombose nicht zurückfliegen.

Prozessbeginn Tilo Berlin Hypo Vorzugsaktien

APA/Eggenberger

Tilo Berlin am Landesgericht Klagenfurt

Richter Christian Liebhauser-Karl ließ das Verfahren gegen Berlin ausscheiden, Berlin wurde erneut geladen. Zum Prozess vor zwei Wochen erschien er aber erneut nicht. Er sei noch in Amerika, sagte sein Anwalt damals. Daraufhin drohte der Richter mit einem internationalen Haftbefehl. Wenige Tage später erschien Berlin dann persönlich beim Richter, um mitzuteilen, dass er jetzt verhandlungsfähig sei.

Berlin bekennt sich nicht schuldig

Am Dienstag bekannte sich Berlin zu Prozessbeginn erneut nicht schuldig. „Ich bin hier, um Sie von der Rechtmäßigkeit meines Handelns zu überzeugen“, sagte er. Dass er den Prozess verzögert hätte, tue ihm leid, sagte Berlin, aber die Dinge seien, wie sie sind. Der Richter wollte wissen, warum Berlin während der Verhandlungspause im Jänner nach Amerika gereist war, obwohl er bereits im Vorjahr an einer Thrombose erkrankt war und ihm das Risiko bewusst gewesen sein müsste. Er sei davon ausgegangen, dass seine Thrombose ausgeheilt gewesen sei, sagte Berlin. Er habe die prozessfreien Tage für Kundengespräche in den USA nutzen wollen.

Prozessbeginn Tilo Berlin Hypo Vorzugsaktien

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Berlin: Vorzugsaktien „sinnvolle und vertretbare Kundenbindungsmaßnahme“

Begleitet wird Berlin beim Prozess von drei Verteidigern, seinem Bruder Malte Berlin und dessen Assistentin Julia Czernin sowie Patrick Thun-Hohenstein. Berlin droht eine mehrjährige Haftstrafe, das Urteil sollte noch am Dienstag fallen. Verteidiger Thun-Hohenstein stellte gleich zu Verhandlungsbeginnden Antrag, der Bayerischen Landesbank den Beteiligtenstatus zu entziehen, sie sei von seinem Mandaten nicht geschädigt worden und daher nicht Opfer. Der Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.

Aktien als „Kundenanwerbung“

Thun-Hohenstein bezeichnete die Ausschüttung der Sonderdividende zu den Vorzugsaktien 2006 als „sinnvolle und vertretbare Kundenbindungsmaßnahme“. Man habe erstmals einen direkten Zugang zu Kunden und Investoren höchster Bonität und Finanzkraft hergestellt. Unternehmerische Entscheidungen seien nicht immer nur mit dem Rechenstift zu treffen. Er forderte ein diesbezügliches Gutachten. Darüber hinaus habe Berlin nicht die Absicht gehabt, die Bank zu schädigen. Staatsanwalt Robert Riffel erklärte dazu, die Mitangeklagten Kulterer und Kircher hätten angegeben, dass die Platzierung der Vorzugsaktien dazu gedient habe, die Eigenmittellücke zu schließen, die behauptete Kundenanwerbung sei aus keinem Businesspapier zu erkennen.

Kircher enthielt sich der Aussage

Als einziger Zeuge geladen war am Dienstag Ex-Hypo-Chef Josef Kircher, er erschien ohne seinen Anwalt. Bei seiner Befragung durch Malte Berlin kam es zu einem heftigen Disput mit dem Richter über die Fragestellung. Zugelassen werden nur Fragen, die sich auf die Rolle Berlins beziehen. Als Malte Berlin Kircher fragte, ob er im Strafverfahren die volle Wahrheit gesagt habe, fragte Liebhauser: „Wollen Sie uns provozieren?“ Nach kurzer Beratung lehnte der Senat die Frage ab.

Als Malte Berlin dann weitere Fragen stellen wollte, um die Glaubwürdigkeit Kirchers in Frage zu stellen, stoppte der Richter die Befragung. Er belehrte Kircher, dass er sich der Aussage entschlagen könne, um sich nicht zu belasten. Dies tat Kircher dann auch. Als Berlin weitere vom Richter als unzulässig bewertete Fragen stellte, schloss Liebhauser die Zeugenbefragung.

Nach der Mittagspause wurde der Prozess vertagt, weil der Schöffensenat entschied, einen von der Verteidigung beantragten Zeugen, der sich wegen Krankheit entschuldigt hatte, doch zu hören. Es handelt sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Hypo. Mit der Aussage soll bewiesen werden, dass die Bank zum damaligen Zeitpunkt auf dem Finanzmarkt keine ausreichenden Mittel zum Euribor-Zinssatz bekommen hätte. Der Prozess wird am 8. April fortgesetzt, an diesem Tag wird mit einem Urteil gerechnet.

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