Hypo-Prozess: Tilo Berlin nicht erschienen

Am Mittwoch hätte der Prozess gegen Tilo Berlin zum Hypo-Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 stattfinden sollen. Sein Verfahren wurde wegen Erkrankung ausgeschieden. Berlin erschien aber nicht vor Gericht. Sein Anwalt sagte, Berlin sei noch in den USA, er komme aber diese Woche.

Bis Prozessbeginn war nicht klar, ob Berlin erscheinen werde oder nicht. Eine schriftliche Entschuldigung lag jedenfalls nicht vor. Berlins Anwalt Patrick Thun-Hohenstein legte dem Gericht eine Bescheinigung vor, wonach Berlin bis inklusive Mittwoch nicht flugfähig sei, Grund sei eine Thrombose. Richter Christian Liebhauser-Karl forderte eine Meldung von Berlin, sobald er in Österreich sei. Er stellte für den Fall, dass er nicht zurückkommen sollte, einen internationalen Haftbefehl für den Angeklagten in Aussicht.

Sollte es bis Anfang kommender Woche nicht dazu kommen, werde der Staatsanwalt ein medizinisches Gutachten über die Reiseunfähigkeit Berlins einfordern.

Richter Christian Liebhauser Karl

ORF

Richter Liebhauser-Karl unterbrach nach einer Stunde

Anwalt: Flug schon gebucht

Thun-Hohenstein sagte, sein Mandant habe von den Ärzten „medizinisches Flugverbot“ erhalten und fliege am Wochenende „auf eigenes Risiko“ heim. Der Flug sei bereits gebucht. Er sagte auch, dass Berlin dem Vorschlag des Schöffensenats ausdrücklich zustimme, das Verfahren auch nach Verstreichen der gesetzlichen Zweimonatsfrist nicht komplett neu durchführen zu müssen. Weiters avisierte er - vorbehaltlich des Einverständnisses seines Mandanten - die Zustimmung zur Verlesung der Zeugenaussagen, die in Abwesenheit seines Mandaten stattgefunden hatten.

Untreuevorwurf

Vorgeworfen wird Tilo Berlin Untreue in Zusammenhang mit einem Vorzugsaktiengeschäft. Ausgewählte Investoren kauften die Aktien, allerdings aufgrund geheimer Nebenabsprachen quasi risikolos durch eine „Geld-zurück-Garantie“, so die Anklage. Berlin war von Juni 2007 bis April 2008 Vorstandschef der Hypo. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Anwalt: Ergänzende Einvernahme nötig

Als notwendig bezeichnete Thun-Hohenstein eine ergänzende Einvernahme Berlins sowie die Befragung des Sachverständigen und eines weiteren Zeugen, und zwar soll ein damaliger Mitarbeiter der Hypo International geladen werden zum Beweis dafür, dass es der Bank nicht möglich gewesen wäre, das benötigte Vermögen auf dem Geldmarkt zu besseren Bedingungen als durch den Vorzugsaktiendeal aufzubringen.

Der Richter fragte Berlins Anwalt noch, ob es angesichts der Verurteilungen der Mitangeklagten und der OGH-Entscheidung in der Causa Birnbacher vonseiten Berlins eine geänderte Verantwortung gebe. Berlin hatte ja auf nicht schuldig plädiert. Der Anwalt gab dazu aber keine Stellungnahme ab.

Schuldsprüche gegen Mitangeklagte

Ende Februar wurde der Prozess gegen die Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg mit Schuldsprüchen beendet. Die Flick-Privatstiftung muss 600.000 Euro Geldbuße zahlen. Das Verfahren gegen Berlin wurde ausgeschieden, er befand sich in den USA und konnte wegen Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen. Der Prozess hätte daher am Mittwoch stattfinden sollen - mehr dazu in Verhandlung gegen Berlin am Mittwoch (kaernten.ORF.at; 7.3.2014). Auch Berlin droht wegen des Verdachts der Untreue eine mehrjährige Haftstrafe.

Angeklagte nach Urteilsverkündung im Hypo Prozess

APA/Gert Eggenberger

Die Mitangeklagten Berlins bei der Urteilsverkündung.

Die Kernfrage des Prozesses lautete: Waren die geheimen Nebenabsprachen beim Verkauf der Vorzugsaktien „eigenmittelschädlich“ oder nicht? Das Gericht erkannte auf ja - mehr dazu in Hypo: Urteile mit „Signalwirkung“.

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