Worum ging es beim Hypo-Vorzugsaktien-Prozess?

Für Außenstehende war es beim Hypo-Untreueprozess schwierig, den Überblick zu behalten. Eine immer wieder kehrende Kernfrage lautete: Waren die geheimen Nebenabsprachen beim Verkauf der Vorzugsaktien „eigenmittelschädlich“ oder nicht?

Mit „Eigenmittel“ sind der „Risikopuffer“ einer Bank gemeint. Je mehr Kredite sie vergibt, je höhere Risiken sie eingeht, desto mehr Eigenmittel braucht sie gleichzeitig, um mögliche Verluste abdecken zu können. Das Gesetz schreibt eine Quote von zumindest acht Prozent vor. Will eine Bank zum Beispiel Kredite von 100 Millionen Euro vergeben, braucht sie also acht Millionen Euro Eigenmittel - wobei dieses Geld jederzeit uneingeschränkt verfügbar sein muss. Liegt die Bank unter dieser Quote, kann sie keine Kredite mehr vergeben und muss Strafzinsen zahlen. Im schlimmsten Fall kann sie sogar ihre Lizenz verlieren.

Hypo brauchte dringend Geld

Die Hypo hatte wegen ihres rasanten Wachstums seit langem eine dünne Eigenmitteldecke. Als 2006 die Swap-Verluste, also Spekulationsgeschäfte mit mehr als 300 Millionen Euro Schaden bekannt wurden, rutschte sie kurzfristig sogar unter die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittel-Quote. Für die Vorstände war Feuer am Dach. Sie brauchten dringend zusätzliche Eigenmittel, sonst drohte der Entzug der Banklizenz. Die damaligen Eigentümer, wie das Land Kärnten und die Grazer Wechselseitige, wollten nicht mehr Geld beisteuern, am Kapitalmarkt waren die Konditionen laut Ex-Vorständen angeblich zu hoch. Also kam man auf die Idee Vorzugsaktien der Hypo-Leasing aufzulegen, zwei Mal je 100 Millionen Euro. Damit sollten die Eigenmittel vorübergehend aufgebessert werden.

Nebenabsprachen brachten Ex-Vorstände vor Gericht

Um die Vorzugsaktien attraktiver zu machen, wurden handverlesenen reichen Investoren geheime Nebenvereinbarungen gewährt. Sie erhielten eine Geld-zurück-Garantie. Das heißt, die Bank verpflichtete sich, die Vorzugsaktien jederzeit zurückzunehmen. Aus Sicht des Staatsanwalts und des Gerichtsgutachter war das schädlich. Das Geld sei nicht mehr jederzeit frei verfügbar gewesen und damit nicht als Eigenmittel einzustufen. Weil die Investoren dafür noch hohe Zinsen und zusätzlich eine Sonderdividende erhalten haben, geht die Anklage von zumindest acht Millionen Euro Schaden für die Hypo aus.

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