Hypo: Verteidigung zerpflückt Gutachten

Der Hypo-Untreue-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal mit Geld-Zurück-Garantie für die Investoren geht in die Endphase. Für Donnerstag werden die Urteile erwartet. Am Mittwoch versuchte die Verteidigung, das Gutachten des Sachverständigen zu widerlegen, das die Angeklagten belastet.

Die Verteidiger versuchten, das Gerichtsgutachten zu zerpflücken. Sie wollen aufzeigen, dass durch das Handeln der Angeklagten Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg der Bank kein finanzieller Schaden entstanden ist. Gegen den erkrankten Tilo Berlin wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Auch die Flick-Privatstiftung ist angeklagt. Griggs Anwalt Christoph Herbst durchleuchtete mit seinen Fragen zuerst den Hintergrund des Gutachters Karl Hengstberger, den die Verteidigung mehrfach abgelehnt und als „verlängerten Arm des Staatsanwalts“ bezeichnet hatte.

Gutachter: Erlöse keine Eigenmittel der Bank

Weiteres möchte die Verteidigung auch nachweisen, dass die Erlöse aus den Vorzugsaktien 2006 trotz Nebenabsprachen über Rückkaufgarantien als Eigenmittel zu qualifizieren sind. Der Sachverständige hatte in seinem Gutachten genau das in Abrede gestellt. Aufgrund der Rückkaufgarantien seien sie als Verbindlichkeiten auszuweisen und folglich nicht als Kernkapital anzurechnen, erklärte Hengstberger. Die Folge waren Diskussionen über unterschiedliche Rechtsmeinungen zum Thema Repurchase Agreements (Rückkaufvereinbarungen), die im Deutschen als „Pensionsgeschäfte“ bezeichnet werden.

Herbst arbeitete mit seinen Fragen unter anderem auch heraus, dass der Dividendenanspruch in der Höhe von sechs Prozent, die der Gutachter als „marktunüblich hoch“ bezeichnet hatte, nicht garantiert und nach oben limitiert gewesen sei und dass die Investoren dadurch auch ein Dividendenrisiko getragen hätten.

Schlagabtausch zwischen Gutachter und Verteidigern

Für Laien war der Schlagabtausch zwischen Sachverständigem und Verteidigern kaum noch zu verstehen, es waren am Mittwoch auch wenige Kibize im Gerichtssaal. Die Verteidiger bombardierten den Sachverständigen mit Fragen. Mit Detailfragen versuchen sie, das Gutachten zu zerpflücken. Es gab eine Ermahnung von Richter Christian Liebhauser-Karl, keine wirtschaftstheoretischen Vorlesungen zu halten. Ein Anwalt fragte drei Stunden lang nach. Geht es so weiter, könnte es sein, dass die Schlussrunde nicht mehr am Mittwoch beginnt. Denn die Schlussplädoyers stehen noch aus. Sie dürften am Donnerstag gehalten werden, es wird auch mit einem Urteil gerechnet. Für den Nachmittag waren weitere Verteidiger-Fragen und ein zusätzliches Gutachten vorgesehen.

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