Gutachter belastet Hypo-Angeklagte

Im Untreueprozess gegen drei ehemalige Manager der Hypo Alpe-Adria-Bank ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt das Gerichtsgutachten präsentiert worden. Der Gutachter schätzt den durch die Vorzugsaktien entstandenen Schaden für die Bank auf mehrere Millionen.

Auf der Anklagebank sitzen die ehemaligen Vorstände der Hypo Bank-Alpe-Adria, Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg, sowie die Flick-Privatstiftung. Das Verfahren gegen Tilo Berlin wurde wegen Erkrankung des Angeklagten ausgeschieden. Gegenstand der Anklage ist eine Vorzugsaktiengeschäft der Hypo mit einer Geld-zurück-Garantie.

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Am Dienstag war im Prozess vor allem ein Sachverständiger am Wort. 150 Seiten lang ist das Gutachten, das Karl Hengstberger zu den Vorzugsaktien der Hypo und der Frage der Eigenmitteschädlichkeit der geheimen Nebenvereinbarungen mit den Aktionären und der Geld-zurück-Garantie erstellt hat.

Gutachter: Bank trug das volle Risiko

Hengstberger kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Hypo International die Einnahmen aus dem Verkauf der Vorzugsaktien nicht als Eigenmittel hätte verbuchen dürften. Wegen der geheimen Nebenabsprachen hätte die Bank das volle Risiko getragen. Durch die verschiedenen Nebenabsprachen für Rückkaufgarantien habe es beim Aktienverkauf keine Risikoauslagerung gegeben. Daher sei über die Nebenabreden auch Stillschweigen vereinbart worden, sagte Hengstberger.

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Karl Hengstberger.

Die Sonderdividende, die per Beschluss im Jahr 2008 für die Vorzugsaktien ausbezahlt wurde, bezeichnete er als „gesondertes Schadensereignis“. Sie habe das Vermögen der Hypo gemindert. Die an die Investoren ausbezahlten Zinsen von sechs bis 6,25 Prozent erachtet der Gutachter vor allem angesichts der kurzen Laufzeit für zu hoch. Den Schaden für die Hypo beziffert er mit mehreren Millionen Euro.

Gleich in der Früh hatte Richter Christian Liebhauser-Karl in einem Schnelldurchgang die Zusammenfassungen der Privatgutachten verlesen. Der Schöffensenat hatte die Expertisen auf Antrag der Verteidiger zugelassen. Sie möchten beweisen, dass der Erlös aus dem Verkauf der Vorzugsaktien aus dem Jahr 2006 trotz der gewährten Rückkaufgarantien als Eigenmittel zu qualifizieren war und der Bank kein Schaden entstanden ist.

Hengstberger widersprach den von den Verteidigern eingebrachten Gutachten. Auf eine diesbezügliche Frage von Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte Hengstberger, die Privatgutachten hätten nichts an seiner ursprünglichen Meinung geändert. Die von der Verteidigung eingebrachten Urkunden habe er berücksichtigt und sie hätten seine ursprüngliche Einschätzung der Lage nur bestärkt.

Verteidigung wollte vertagen

Die Verteidigung beantragte daraufhin die Vertagung der Hauptverhandlung um drei Wochen. Es seien vom Gerichtssachverständigen völlig neue Aspekte eingebracht worden, die man erst mit den Angeklagten und den Privatgutachtern erörtern müsse, erklärten die Anwälte. Dem widersprachen sowohl Staatsanwalt als auch der Angesprochene selbst. Es habe sich am Kern des Themas nichts geändert, nämlich, dass kernkapitalschädliche Nebenabsprachen verschwiegen worden seien, erklärte Staatsanwalt Robert Riffel. Dreh- und Angelpunkt seien die Risiko und Verlustabdeckungsfähigkeit des Kapitals - ja oder nein und die angemessene Verzinsung - ja oder nein, so Riffel.

Der Schöffensenat lehnte den Antrag der Verteidiger denn auch ab. Der Sachverhalt sei seit Beginn der Verhandlung bekannt, erklärte der Richter. Es handle sich bei dem von den Verteidigern vorgebrachten Einwand um eine rein rechtliche Frage.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Zu Verhandlungsbeginn stellten die Verteidiger der Flick-Privatstiftung und von Ex-Vorstand Grigg - wie bereits mehrmals in diesem Verfahren - einen Befangenheitsantrag gegen den Wiener Wirtschaftsprüfer Hengstberger. Unter anderem mit der Begründung, dass Hengstberger bei der Hausdurchsuchung bei Josef Kircher und bei der Verhaftung von Wolfgang Kulterer im August 2010 dabei gewesen sei. Das Gericht unter Vorsitz von Christian Liebhauser-Karl wies auch diesen Antrag ab, Hengstberger habe bei den Ermittlungen nicht federführend agiert.

Die Hauptverhandlung wird wie geplant am Mittwoch fortgesetzt. Die Urteile werden nicht vor Donnerstag erwartet.

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