Auftakt zu teurem Hypo-Zivilprozess

Am Montag hat der Hypo-Zivilprozess um eine Sonderdividende von 50 Mio. Euro begonnen. Die Hypo klagt 13 Parteien, vier frühere Bankeigentümer und neun ehemalige Manager. Ein Prozesstag kostet rund zwei Mio. Euro - die Streitparteien erklärten sich zu Vergleichsgesprächen bereit.

Dieser zivilrechtliche Hypo-Prozess sprengt die bisher gekannten Dimensionen. Mit den Anwälten und den gerichtlichen Sachverständigen drängen sich bis zu 30 Beteiligte auf den Bänken im Verhandlungssaal. Um das Verfahren überhaupt abwickeln zu können, musste die ehemalige Versteigerungshalle zu einem Gerichtssaal umfunktioniert werden.

Bayern LB nicht unter den Beklagten

50 Millionen Euro will die Hypo von ihren vier ehemaligen Eigentümern - der Kärntner Landesholding, der Bank Burgenland, der Hypo-Mitarbeiterstiftung und der Berlin-Gruppe - zurück. So viel haben sie 2008 als Sonderdividende für den Verkauf einer Hypo-Tochtergesellschaft erhalten, laut der Bank zu Unrecht. Die Bayern - damals bereits Mehrheitseigentümer der Hypo - wurden allerdings nicht geklagt, dafür neun frühere Bankmanager und Aufsichtsräte.

Außergewöhnlich machen diesen Prozess vor allem die enormen Kosten: Sie richten sich nach der eingeklagten Summe von 50 Millionen Euro. Allein die Gerichtsgebühr beläuft sich auf 900.000 Euro. Dazu kommen die Prozesskosten, ein Verhandlungstag kostet zwei Millionen Euro. Bereits am 24. Verhandlungstag werde der Wert der Streitsumme überschritten sein, rechnete Gerichtssprecher Wilhelm Waldner vor - 36 Verhandlungstage sind angesetzt. Die Kosten überschreiten damit den Streitwert von 50 Millionen Euro - mehr dazu in Hypo-Prozesstag kostet zwei Mio. Euro. Allein die vorbereitende Tagsatzung wird wegen der vielen Beteiligten fünf Tage dauern.

Hypo-Sprecher: Steuergeld zu Unrecht ausbezahlt

Trotzdem: Aus Sicht der Hypo sei der angestrengte Prozess durchaus zu rechtfertigen. Banken-Sprecher Nikola Donig geht von wesentlich geringeren Kosten aus: "Die Motivation ist, Steuergeld, das zu Unrecht ausbezahlt worden ist, zurückzuholen. Geld, ein Gewinn, der als Sonderdividende ausgeschüttet worden ist, aber leider Gottes nur am Papier bestanden hat, dorthin zurückzuführen, wo es hingehört, nämlich in die Bank. Die Frage, ob sich das auszahlt oder nicht ist seitens der Bank mit einem Satz zu beantworten: Ich möchte mir nicht die Fragen vorstellen, hätte die Bank von sich aus auf einen Anspruch von 50 Millionen Steuergeld verzichtet.“

Andererseits sind die Empfänger der Sonderdividende davon überzeugt, dass das Geld zu Recht geflossen ist. So auch Hans Schönegger von der Landesholding, die als Alt-Eigentümerin der Hypo 22,7 Millionen Euro erhalten hat. „Ich gehe ganz einfach davon aus, dass die Landesholding dieses Geld zu Recht bekommen hat. Daher brauche ich nicht darüber nachzudenken, was wäre wenn.“

Steuerzahler verliert in jedem Fall

Die Prozesskosten muss jene Seite bezahlen, die den Prozess verliert. Verliert die Hypo, zahlt der Steuerzahler. Doch auch, wenn die Hypo gewinnt, trifft es zumindest die Kärntner, weil das Land die Dividende über die Landesholding kassierte.

Hypo Zivilprozess Kulterer Anwalt Lanker

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Wolfgang Kulterer und sein Anwalt Ferdinand Lanker

Großes Medieninteresse zum Auftakt

Großer Andrang herrschte am Landesgericht Klagenfurt bereits beim Auftakt des Prozesses. Nur zwei der Beklagten waren nicht erschienen: Tilo Berlin, der in den USA behandelt wird und nicht reisefähig ist, und Wolfgang Peter, der an Grippe erkrankt ist. Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Josef Kircher erschienen ebenso wie Hans Schönegger, der die Kärntner Landesholding vertritt. Sie bekam 22,5 Mio. Euro von der 50-Mio.-Euro-Dividende. Auch das Medieninteresse war zum Auftakt groß: Dutzende Fotografen, Kameraleute und Journalisten waren gekommen. Das Verfahren wird von Richter Thomas Liensberger geleitet.

Hypo Zivilprozess Richter Thomas Liensberger

APA/Gert Eggenberger

Richter Thomas Liensberger

Hypo fordert Geld zurück

Unter dem Titel Sonderdividende flossen beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteile an die BayernLB 50 Mio. Euro zusätzlich zum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre - die Landesholding, die Hypo Burgenland und damit indirekt die Grazer Wechselseite Versicherung sowie an die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung und die Berlin-Gruppe. Neben den vier Aktionären sind auch die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die ehemaligen Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Peter, Berlin und Wolfgang Kulterer beklagt.

Othmar Ederer Paul Kocher Hans-Jörg Megymorez

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Der ehemalige Aufsichtsrat Othmar Ederer, der ehemalige Vorstand Paul Kocher und Ex-Ausichtsrat Hans-Jörg Megymorez (Hintergrund)

Kulterers Anwalt „versteht Klage nicht“

Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker meinte vor Prozessbeginn, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, warum sein Mandant überhaupt geklagt worden sei. Kulterer sei 2006 als Vorstand aus der Bank ausgeschieden und nach dem Verkauf an die BayernLB auch als Aufsichtsrat. „Erst ein halbes Jahr später ist die Entscheidung über die Sonderdividende gefallen, da war mein Mandant nicht mehr zuständig.“ Er wies auch auf die enormen Verfahrenskosten hin, die im Falle einer Entscheidung zugunsten der Klägerin von den Beklagten niemals aufgebracht werden könnten.

Josef Kircher

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Der ehemalige Vorstand Josef Kircher (l.) und sein Anwalt

Richter rief zu Vergleich auf

Montagnachmittag appellierte Richter Thomas Liensberger an die Klagsparteien, sich für eine schnelle Lösung und damit für einen Vergleich zu entscheiden. Die Parteien erklärten sich generell zu Gesprächen bereit. Die Anträge auf Unterbrechung des Verfahrens wurden abgewiesen. Liensberger gab zu bedenken, dass mit dem Verfahren kein Vermögen geschaffen, sondern lediglich Verluste verteilt würden. Anwalt Alexander Klauser als Vertreter der Klägerin Hypo schloss einen Vergleich nicht aus und bekundete auch die Bereitschaft, parallel Gespräche zu führen. Von den Vertretern der Beklagten kamen diesbezüglich ebenfalls positive Signale.