Landesmuseum verliert Arbeitsrechtsprozess

Im Rechtsstreit um die Entlassung des Archäologen des Kärntner Landesmuseums, Heimo Dolenz, ist nun ein erstes Urteil gefallen. Dolenz focht seine Entlassung an, das Arbeitsgericht gab dem statt. Das Verfahren geht nun in die zweite Instanz.

Allerdings wurden nicht die Entlassungsgründe selbst geprüft, heißt es im Urteil. Vielmehr wurde die Entlassung einfach zu spät ausgesprochen. Dolenz wurde noch unter freiheitlichen Referenten in der Landesregierung Mitarbeiter des Landesmuseums, sagte Farhad Paya, der Anwalt des Landesmuseums.

Anwalt: Gutachten selbst abgerechnet

Laut Paya sei Dolenz unkündbar gestellt worden. Vorwürfe, der Archäologe übe zusätzliche Tätigkeiten aus, die mit seiner Arbeit für das Museum unvereinbar seien, seien daher ohne Folgen geblieben. Zuletzt sei es um archäologische Untersuchungen gegangen, so Paya. Diese Untersuchungen hätten dem Museum jährliche Umsätze von rund 200.000 Euro gebracht. Dann habe der Archäologe aber die Arbeiten über einen selbst gegründeten Verein und eine Gesellschaft erbracht und abgerechnet: „Dann hat diese GmbH die Untersuchungen für ÖBB und ASFINAG übernommen und hat Umsätze von 200.000 Euro erzielt, beim Landesmuseum sind die Umsätze im selben Ausmaß zurückgegangen.“

Entlassung zu spät ausgesprochen

Diese Vorwürfe hätten zur Entlassung geführt, sagte Paya. Doch das Arbeitsgericht mit Richterin Birgit Reiter habe diese Gründe gar nicht geprüft. Weil die Entlassung nach Ansicht des Gerichtes nicht sofort, sondern mit heurigem März zu spät erfolgt sei, seien die Gründe verwirkt. Der Anfechtung des Archäologen wurde stattgegeben. Nun geht das Verfahren im nächsten Jahr in die zweite Instanz vor das Oberlandesgericht Graz.

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