18 Monate bedingt für FPÖ-Vizebürgermeister

18 Monate bedingte Haft lautet das Urteil für den Vizebürgermeister der Gemeinde Maria Rain, Andreas Mikl (FPÖ). Mikl wurde von Richter Norbert Jenny der Bestechung und des Amtsmissbrauchs schuldig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 67 Jahre alte FPÖ-Vizebürgermeister hatte laut Korruptionsstaatsanwalt Bernhard Weratschnig im Vorjahr für ein privates Grundstücksprojekt einen Amtssachverständigen herangezogen und zudem die Rechnung eines Vermessungsbüros unter Ausnutzung seiner Funktion um zwei Drittel drücken wollen. Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig.

Staatsanwalt Weratschnig: Es geht um Korruption

„Es geht eindeutig um Korruption“, erklärte der Staatsanwalt dem Schöffensenat um Richter Jenny. Der Angeklagte habe bei einem „geringen Einkommen“ rund 800.000 Euro Schulden gehabt. Deshalb habe der Grundbesitzer ein großes Stück Grünland in Bauland widmen lassen wollen. Ein beauftragter Vermesser - der auch für die Gemeinde tätig war - legte einen Projektvorschlag vor. Der Entwurf gefiel dem Vizebürgermeister nicht, er verweigerte deshalb die Zahlung von 68.400 Euro.

Was folgte, war ein Zivilprozess um die Forderung. In diesem Zusammenhang schaltete sich der SPÖ-Bürgermeister in die Causa ein und versuchte - laut Eigendefinition als „Mediator“ zwischen FPÖ-Politiker und Vermesser zu vermitteln. Im Zuge einer Aussprache am Gemeindeamt soll der FPÖ-Politiker dem Vermessungsbüro dann sinngemäß folgenden Vorschlag unterbreitet haben: „Ihr senkt den Preis auf 20.000 Euro und ich werde sehen, dass bei der Gemeinde für euch etwas weitergeht.“ Zudem soll der Vizebürgermeister gedroht haben, bei einem Nicht-Einlenken den Vermesser beim Landeshauptmann und anderen Bürgermeistern anzuschwärzen.

Auftrag für Sachverständigen: Amtsmissbrauch

Um sein privates Projekt weiterzutreiben, beauftragte der Lokalpolitiker in der Folge einem Amtssachverständigen mit einer Neuprojektierung. „Ich habe ihn privat beauftragt“, gab der Angeklagte dazu an. Der Amtssachverständige sah das jedoch komplett anders. „Er ist als Vizebürgermeister an mich herangetreten“, sagte der Zeuge. Deshalb habe er auch keine Rechnung gelegt. „Ich werde ja von der Gemeinde gezahlt“, so der Sachverständige.

Der Vizebürgermeister habe durch sein Verhalten gegenüber dem Amtssachverständigen Amtsmissbrauch begangen und die Gemeinde geschädigt, erklärte der Staatsanwalt. Im Fall mit dem Vermessungsbüro habe er eine Forderungsreduktion verlangt und somit das Verbrechen der Bestechlichkeit begangen. „Um theoretisch weitere Aufträge für die Gemeinde vergeben zu können, muss er als Vizebürgermeister auch nicht alleinverantwortlich sein, die abstrakte Befugnis reicht“, sagte Weratschnig.

Verteidigung: Unbedachte Äußerungen

Verteidiger Hans Georg Mayer versuchte seinen Mandanten als jemanden hinzustellen, der „unbedachte Äußerungen in einem Streitgespräch“ getätigt habe. Zudem sei in der ganzen Causa „kein pflichtwidriges Amtsgeschäft“ vorhanden, so Mayer in seinem Plädoyer.

Der Schöffensenat folgt nach relativ kurzer Beratung der Rechtsmeinung der Korruptionsstaatsanwaltschaft und verurteilte den Politiker. „Es soll nach außen deutlich gezeigt werden: wenn man als öffentlicher Mandatar solche Dinge macht, muss man mit Konsequenzen rechnen“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Ob er nun als Politiker zurücktreten werde, ließ er auf Journalistenanfrage offen.

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