Bald Haftantritt für Ex-Hypo-Chef Kulterer?

Für Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer könnte schon in Kürze der Haftantritt bevorstehen. In der Causa Hypo-Vorzugsaktien liegt nun das rechtskräftige Urteil vom Obersten Gerichtshof schriftlich ausgefertigt vor.

Das Urteil sieht dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer vor. Sein Ex-Vorstandskollege Günther Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher haben vier Jahre, Steuerberater Hermann Gabriel viereinhalb Jahre erhalten. Alle vier werden in Kürze ihre Haft antreten müssen.

Das schriftliche Urteil gelangte bereits am Montag im Landesgericht Klagenfurt ein, sagt Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl: „Es wurde das erstinstanzliche Urteil unter Vorsitz von Sabine Rossmann vollinhaltlich bestätigt. Wir haben daraufhin umgehend die erforderlichen Verfahrensschritte gesetzt.“

Haftantritt muss binnen eines Monats erfolgen

Wolfgang Kulterer und die anderen Verurteilten müssen praktisch stündlich damit rechnen, dass sie die Aufforderung zum Haftantritt erhalten.

Laut Liebhauser-Karl müsse der Verurteilte nach der Zustellung des Urteils binnen eines Monats die Haft antreten, sollten nicht irgendwelche Aufschubsgründe vorliegen. Theoretisch wäre in diesem Fall nur die sogenannte „Vollzugsuntauglichkeit“ möglich. Das heißt, bei Kulterer müsste eine schwere Erkrankung festgestellt werden, die in Haft nicht ausreichend zu behandeln wäre.

Persönlich überlegt Kulterer laut seinem Anwalt, Ferdinand Lanker, noch, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung. Dem ehemaligen Vorstand der Hypo-Alpe-Adria wird also das Gefängnis nicht erspart bleiben.

Vollzugsort noch unbekannt

Wo er untergebracht wird, ist noch offen, so Gerichtssprecher Liebhauser-Karl. Die Entscheidung darüber obliege der Vollzugsdirektion, nicht dem Gericht. „Mehrere Justizanstalten in Österreich, wie etwa Karlau, Stadlau kommen dafür in Frage. Klagenfurt ist grundsätzlich kein Vollzugsort für mehrjährige Haftstrafen“, so Liebhauser-Karl.

Kulterer, sein Ex-Vorstandskollege Günther Striedinger, Rechtsanwalt Gerhard Kucher und Steuerberater Hermann Gabriel wurden wegen Untreue verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier die Hypo bei einem Vorzugsaktiendeal 2004 um 5,5 Millionen Euro geschädigt haben. Im Mittelpunkt stand damals ein undurchsichtiges Konstrukt eines Geldkarrussells über Liechtenstein, das die dünne Kapitaldecke der Hypo hätte auffetten sollen.

Ordner Kulterer Prozess Landesgericht

Landesgericht Klagenfurt

91 Aktenbände mit 65.000 Seiten stehen schon für den nächsten Kulterer-Prozess am Landesgericht Klagenfurt bereit.

Nächster Kulterer-Prozess: 65.000-Seiten-Akt

Abgesehen von Zivilprozessen wartet auf Kulterer schon das nächste Strafverfahren. Wieder geht es um den Vorwurf der Untreue, wieder um einen Deal mit Vorzugsaktien, diesmal aus dem Jahr 2006. Wann der Prozess beginnt, ist nach wie vor offen. Richter Christian Liebhauser-Karl muss zuvor noch zwei Großverfahren bearbeiten. Zudem kommt, dass der Prozessakt 65.000 Seiten umfasst. Fest steht nur, dass Kulterer als Gefängnisinsasse zum Prozess kommen wird.

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