AVW-Pleite: Keine Anlegerentschädigung

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Musterverfahren entschieden, dass Genussschein-Inhaber der Auer von Welsbach-Gruppe kein Geld von der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen erhalten.

Das schreibt die Tageszeitung „die Presse“. Von dem Urteil sind tausende Anleger betroffen, die Ansprüche in dreistelliger Millionenhöhe angemeldet haben. Die AvW Gruppe und die AvW Invest waren im Mai 2010 in den Konkurs geschlittert. Auch das Handelsgericht Wien war im Vorjahr zu dem Schluss gekommen, dass die AeW nicht für die Genussscheine der Auer-Welsbach-Firma aufkommen muss.

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