Styrian Spirit - eine Chronologie

Wegen der unbesicherten Kreditvergabe über zwei Millionen Euro an die Pleite gegangene Fluglinie Styrian Spirit standen Wolfgang Kulterer, Gert Xander und ein Prokurist(sein Verfahren wurde ausgeschieden) zum zweiten Mal vor Gericht. Kulterer wurde zu zweieinhalb Jahren, Xander zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Die Investition in die Fluglinie geschah laut Zeugenaussagen im ersten Prozess auf Betreiben des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider. Reinhard Zechner sagte im ersten Prozess aus, Haider wollte auch die Kärntner Tourismusholding einbinden, dies wurde von ihm als Geschäftsführer der KTH aber abgelehnt. Zechner wurde im September 2005 Aufsichtsratsvorsitzender der Styrian Spirit. Er sagte aus, er habe nichts von einer drohenden Insolvenzgefahr bemerkt. Das Geld kam von der Hypo - ohne Besicherung auf Anweisung von Jörg Haider. Kulter soll damals gesagt haben, dann werde man wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Laut Zeugen habe es immer öfter Konflikte zwischen Kulterer und Haider gegeben. Nicht alle Kreditansuchen wurden von Kulterer positiv erledigt, der für die Styrian, für den er vor Gericht stand, jedoch schon.

März 2011: Im Hypo-Prozess gegen Wolfgang Kulterer, Gert Xander und den Prokuristen wurden alle drei Angeklagten von Richter Norbert Jenny freigesprochen. Staatsanwalt Andreas Höbl forderte in seinem Plädoyer Schuldsprüche für alle drei Angeklagten. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Norbert sah den Vorsatz nach elf Verhandlungstagen als nicht erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Juni 2012: Die Generalprokuratur empfahl dem OGH die Aufhebung der Urteile. Kritik gab es an der Argumentation, die Angeklagten hätten eine Insolvenz der Fluglinie für „denkunmöglich“ halten dürfen, weil das Land Kärnten an ihr beteiligt war.

21. August 2012: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die erstinstanzlichen Freisprüche wegen der Kreditvergabe an die Styrian Airways wegen Begründungsmängeln auf. Der OGH bemängelte, das Erstgericht habe sich unter anderem über Aussagen von mehreren Zeugen hinweggesetzt, die ausgesagt hatten, dass „die Ansprechperson“ für die Kreditvergaben bei der Hypo der damalige Aufsichtsratschef Kulterer war. Eine Neuverhandlung wurde angeordnet.

21. Jänner 2013: Der Styrian Spirit Prozess wird fortgesetzt, Richter Liebhauser Karl leitet den Prozess. Der angeklagte Ex-Prokurist erschien nicht. Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker erklärte in seinem Eröffnungsstatement, dass die Schuld für das Milliarden-Debakel bei der BayernLB, die die Hypo gekauft hatte, liege. Kulterer habe keine Befugnis gehabt, Weisungen zur Vergabe eines Kredits zu erteilen, daher gebe es auch keine Bestimmung.

22. Jänner 2013: Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer wurde einvernommen. Er beteuerte seine Unschuld und bestritt erneut, über die schlechten wirtschaftlichen Zahlen der Fluglinie Bescheid gewusst zu haben. Er habe Xander oder dem Prokuristen nie eine Weisung erteilt.

29. Jänner 2013: Ex-ÖVP-Chef und Ex-Landesrat Josef Martinz und BZÖ-Politiker Stefan Petzner wurden zum Prozess geladen. Petzner wird vorgeworfen, dass er Kulterer in einem Telefongespräch anbot einen Landesholdingakt von Finanzreferent Harald Dobernig (FPK) zu besorgen. Petzner konterte, er könne sich an dieses Gespräch nicht erinnern. Martinz erklärte, er habe sich immer vehement gegen eine Beteiligung der Kärntner Tourismusholding (KTH) an der Styrian Spirit ausgesprochen. Der dritte Angeklagte, der Prokurist, erschien wieder nicht. Dessen Verteidiger legte ein ärztliches Gutachten vor, wonach sein Mandant drei bis sechs Monate nicht verhandlungsfähig sei.

31. Jänner 2013: Laut Zeugenaussagen von ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern der Hypo gab es bei der Kreditvergabe abgesehen von der fehlenden Besicherung weitere Auffälligkeiten. Sie sagten unter anderem aus, solche Kreditanträge beziehungsweise Bewilligungen, wie sie für die Darlehensvergabe an die Styrian Spirit gewählt wurden, in ihrer langjährigen Tätigkeit nie gesehen zu haben. Ungewöhnlich sei, dass der Aktenvermerk für den Kreditvertrag sowohl von Xander, als auch von Kulterer unterschrieben wurde. Kredite in dieser Höhe hätte der Bereichsleiter alleine vergeben dürfen.

5. Februar 2013: Wirtschaftsprüfer Hermann Huber von Confida sagte aus, dass Gesellschaften, an denen das Land Kärnten direkt oder indirekt beteiligt war, öfter Blankokredite bekommen hätten. Er sagte weiter aus, dass es für ihn zum damaligen Zeitpunkt „sehr, sehr unwahrscheinlich“ gewesen sei, dass eine solche Gesellschaft in Konkurs gehen könnte. Karl-Heinz Moser, Wirtschaftsprüfer der Confida, sagte aus, dass er 2005 im Auftrag von Kulterer geprüft habe in wieweit ein Einstieg des Landes Kärnten in die Styrian Spirit Sinne mache. Die Prüfung erfolgte auf Kosten von Kulterer.

Kulterer hatte bisher gesagt, dass er weder im Vorfeld noch bei der Kreditvergabe an die Fluglinie selbst tätig geworden ist. Ein weiterer Zeuge, Christian Tschurtschenthaler, ab September 2005 Mitglied des Aufsichtsrats der Styrian Spirit, sagte, damals habe der Vorstand der Fluglinie von einer „angespannten Liquidität“ und einem weiteren Kapitalbedarf gesprochen. Der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrats der Styrian Spirit, Waldemar Jud, sagt aus, dass die Fluglinie immer eine „gewisse Liquiditäts- und Kapitalenge“ gehabt habe.

6. Februar 2013: Die ehemalige Finanzchefin, Nina Philippa Tazl, sagte aus, eine Rückzahlung der Hypo-Kredite sei kein Thema gewesen, ebenso wenig wie Sicherheiten für etwaige Kredite. Sie widersprach der Aussage des früheren Geschäftsführers der Fluglinie, Otmar Lenz, vehement. Lenz hatte erklärt, im Jahr 2005 keine Verhandlungen mit der Hypo Alpe-Adria-Bank geführt zu haben, das sei alles über die Leiterin der Finanzabteilung, Tazl, gelaufen.

Der damalige Kreditsachbearbeiter in der Hypo Österreich, Peter Hassler, sagt vor dem Schöffensenat aus, der Ex-Prokurist habe ihm die Anweisung gegeben, die Kreditanträge für die Darlehen für die Fluglinie Styrian Spirit von je einer Million Euro in Form der Aktenvermerke zu verfassen. Weiters erkläre er, habe er die Namenszeile für Vorstandsdirektor Xander und Kulterer auf Anweisung des Prokuristen hingesetzt.

7. Februar 2013: Ein steirischer Beamter zeichnete im Sommer 2005 als Privatperson eine Kapitalerhöhung in der Höhe von einer Million Euro. "Wir haben an diese Fluglinie geglaubt“, sagte er via Videokonferenz aus. Darüber hinaus habe es eine Reihe neuer Verbindungen gegeben und ein Verfahren gegen die Austrian Airlines sei für die Styrian Spirit positiv ausgegangen, schilderte der Zeuge die Situation.

Der letzte Zeuge in dem Verfahren war ein Mitarbeiter der Hypo. Er erzählte, dass seine Abteilung das Rating der Styrian Spirit am 31. August 2005 bestätigt habe. Die erste Tranche des Darlehens in der Höhe von einer Million Euro wurde jedoch bereits am 28. August bewilligt. Das Kredithandbuch sehe als Basis für eine Kreditbewilligung jedoch ein gültiges und bestätigtes Rating vor. Die Art der Kreditvergabe sei nicht üblich gewesen. Es seien aber im Interesse des Landes immer wieder Kredite ohne Besicherung an Landesgesellschaften vergeben worden.

8. Februar 2013:

Die Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer und Gert Xander wurden im Untreueprozess um die Fluglinie Styrian Spirit schuldig gesprochen. Kulterer wurde zu zweieinhalb Jahren, Xander zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

24. Juni 2013

Der Ex-Prokurist steht nun wegen Untreue vor Gericht. Er war bisher aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erschienen. Der Prozess gegen ihn wurde aber auf unbestimmte vertagt, zwei Gutachten sollen klären, ob er nun verhandlungsfähig sei.

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