Scheuch: Sieben Monate und Geldstrafe

Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch ist am Mittwoch in Graz in der sogenannten „Part-of-the-game“ Affäre erneut schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet auf sieben Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe wegen Korruption.

Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte allerdings das Ersturteil von Richterin Michaela Sanin ab. Scheuch erhielt sieben Monate bedingte Haft und eine deutlich niedrigere Geldstrafe von 67.500 Euro. In erster Instanz waren es sieben Monate und 150.000 Euro Geldstrafe gewesen. Das Urteil mit der unbedingten Haftstrafe wurde bekanntlich aufgehoben.

Scheuch

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Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch verurteilt, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre Haft.

Das OLG verurteilte den Ex-Politiker nunmehr wegen Absatz 2 des gleichen Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil „im Hinblick auf die Amtsführung“, die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft. Die Geschenkannahme konnte also auch bestraft werden, wenn - wie nun im Fall Scheuch - gar kein konkretes „Gegengeschäft“ des Politikers erfolgte.

Gespräch über russische Investoren

Scheuch hatte in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der diskutierten Investition.

Dafür soll er als „part of the game“ die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben. In einem ersten Verfahren hatte Scheuch noch 18 Monate Haft bekommen, sechs davon unbedingt. Dieses Urteil war aber vom OLG aufgehoben worden, und zwar wegen eines Verstoßes gegen das Überraschungsverbot.

Uwe Scheuch Prozess Graz

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Böhmdorfer forderte Freispruch

Scheuchs Verteidiger, Dieter Böhmdorfer, sagte in seinen Ausführungen zum Ersturteil in Klagenfurt, es sei ein „Gebäude ohne Inneneinrichtung“ und voller Ungereimtheiten. Es hätte kein konkretes Projekt gegeben, das Scheuch den Russen vorgeschlagen hätte, auch die geforderte Parteispende sei rein virtuell gewesen. Ohnehin hätte Scheuch keinen direkten Einfluss in der Landesregierung gehabt, denn Harald Dobernig sei als Finanz- und Wirtschaftsreferent zuständig gewesen. Er forderte einen glatten Freispruch und bezeichnete Kurt Lukasek, der das Gespräch mit Scheuch aufgezeichnet hatte, als Lügner und Provokateur, der nun einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien wegen Falschaussage am Hals hätte. Es liege ein Rechtsirrtum vor, sagte Böhmdorfer. Und wenn das Gericht Scheuch nicht frei spreche, müsse die Strafe auf eine bedingte Geldstrafe lauten.

Böhmdorfer bleibt nur noch die Möglichkeit einer sogenannten „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“. Diese hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie wird auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer „Anregung“ an die Generalprokuratur gerichtet.

„Keine tätige Reue gezeigt“

Eberhard Pieber von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dem die Strafe des Ersturteils zu gering war, forderte in Graz eine „angemessene Bestrafung“. Durch seine Forderung nach einer Parteispende habe Scheuch parteilich und damit pflichtwidrig gehandelt. Seine besondere Stellung als Mitglied der Kärntner Landesregierung sei zu berücksichtigen. Außerdem habe Scheuch bis heute weder Selbstanzeige gestattet noch tätige Reue gezeigt.

Es gab kurz nach dem Urteil bereits Reaktionen auf den Schuldspruch - mehr dazu in Reaktionen auf Scheuch-Urteil.

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