Hoffnung für AvW-Geschädigte

Tausende AvW-Geschädigte können weiter auf zumindest teilweisen Schadenersatz aus der AvW-Konkursmasse hoffen. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte in einem jüngst ergangenen Urteil, dass den AvW-Genussscheininhabern im Konkurs die Stellung von Konkursgläubigern zukomme.

Die ordentliche Revision an den OGH wurde zugelassen und wird von den Masseverwaltern auch erhoben werden, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit. Tausende AvW-Geschädigte meldeten im Konkurs über das Vermögen der Klagenfurter AvW-Gruppe Schadenersatzansprüche an. Die Masseverwalter bestritten diese Forderungen - zur Vorsicht - und vereinbarten mit dem VKI, grundlegende Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen ausjudizieren zu lassen.

Papiere über Börse gekauft

In einem Fall geht es um die Schadenersatzansprüche einer AvW-Genussschein-Inhaberin, die die Papiere über die Börse gekaufte hatte und die ihre Ansprüche insbesondere auf die Prospekthaftung und auf die Haftung der AvW für das betrügerische Verhalten des Vorstandes Wolfgang Auer-Welsbach stützt. Die Gerichte gehen in diesem Fall davon aus, dass der Geschädigten eine Konkursforderung zusteht. Damit besteht eine realistische Chance, aus der Konkursmasse zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Wäre die Forderung dagegen nachrangig zu behandeln, so bestünde keine Aussicht auf Geld aus der Konkursmasse.

VKI führt Musterprozesse

„Die Musterprozesse des VKI schlagen für alle AvW-Geschädigten eine Bresche zu einem teilweisen Schadenersatz aus der Konkursmasse“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, am Montag in einer Presseaussendung. Nun müssen man noch auf die endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) warten. „Wir sind im Interesse der AvW-Geschädigten optimistisch, dass bald Klarheit geschaffen werden wird“, so Kolba.

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