Haftstrafen für Ex-Lyoness-Manager
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Kärntnern vor, sich unberechtigt rund 1,5 Millionen Euro ausgezahlt zu haben. Die Angeklagten gaben an, es habe sich bei der Summe um eine vereinbarte Provisionszahlung gehandelt.
Nur mündliche Vereinbarungen getroffen
Der 47-Jährige Erstangeklagte war von 2008 bis Mitte 2011 Geschäftsführer der Lyoness-Tochter in Italien. Von Anbeginn an sei ein Fixum von 7.000 Euro, Spesenersatz, sowie eine Umsatzbeteiligung vereinbart gewesen, erklärte der Kärntner. Schriftlich sei diese Vereinbarung allerdings nicht festgehalten worden. Mit seinem 45 Jahre alten Partner habe Lyoness-Chef Hubert Freidl eine ähnliche Vereinbarung getroffen.
1,5 Mio. Euro auf Privatkonto überwiesen
Als sich die Geschäftsbeziehung zwischen Lyoness und den beiden Angeklagten Mitte 2011 dem Ende zuneigten, überwies der 47-Jährige die 1,5 Millionen Euro auf ein Privatkonto. Freidl habe der Provisionszahlung „letztlich zugestimmt“, erklärte der Angeklagte. Unter seiner Ägide sei in Italien immerhin ein Umsatz von rund 16 Millionen Euro erwirtschaftet worden.
Bonuszahlung nur „in Aussicht gestellt“
Staatsanwältin Sandra Agnoli und Lyoness sahen die Sache anders. Es habe keine Vereinbarung über eine Umsatzbeteiligung gegeben, eine Bonuszahlung sei lediglich „in Aussicht gestellt“ worden. Das Geld müssen die beiden Männer laut dem Urteil an Lyoness zurückzahlen.
Die Verurteilten erbaten sich nach den Urteilssprüchen von Richter Manfred Herrnhofer drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist demnach nicht rechtskräftig.