Barrierefreiheit: Betriebe unter Zugzwang

Trotz zahlreicher Gesetze und vielen Lippenbekenntnissen haben Menschen mit Behinderungen im Alltag immer noch mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen. Nahezu unbekannt ist „Barrierefreiheit“ noch im Gastro- und Hotellerie-Bereich.

Die seit langem geforderte Barrierefreiheit für beeinträchtigte Menschen hat sich noch längst nicht überall durchgesetzt. Denn mit Rollstuhlrampen und Aufzügen ist es nicht getan. Laut Gesetz müssen touristische Betriebe spätestens 2016 vollkommen barrierefrei sein, viele Gasthäuser und Hotels sind derzeit zum Großteil nicht oder nur eingeschränkt behindertengerecht eingerichtet.

40 Prozent nutzen behindertengerechte Ausstattung

Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt auch die Zahl jener Menschen zu, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Immer häufiger trifft man Menschen im Rollstuhl, bzw. mit Gehhilfen an. Etwa 40 Prozent der Bevölkerung könnte ohne behindertengerechte Ausstattung von Gebäuden nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, zeigt die Statistik. Zu diesem „öffentlichen Leben“ gehören aber auch die 6.000 Kärntner Hotels und Gastronomiebetriebe.

Diese sind derzeit zum Großteil nicht oder nur eingeschränkt behindertengerecht eingerichtet, so Wolfgang Dörfler von der Wirtschaftskammer. Das muss sich rasch ändern, denn spätestens in vier Jahren müssen die Betriebe laut Gesetz „barrierefrei“ sein.

Zumutbarkeitsgrenze wird schrittweise angehoben

Die Nachrüstung erfolgt derzeit etappenweise. Konkret dann, wenn ein Bereich eines Betriebes renoviert wird. Allerdings muss er nur dann behindertengerecht ausgestattet werden, wenn die Investition dem Unternehmer auch zumutbar sei, so Dörfler. „Zumutbar“ heißt derzeit, wenn diese nicht mehr als 3.000 Euro koste.

Dörfler: „Wenn der Eingangsbereich eines Hotels umgebaut werden müsste und das würde – Hausnummer – 3.500 Euro kosten, dann kann sich der Unternehmer derzeit noch auf den Schwellwert berufen, der noch 3.000 Euro beträgt. Ab dem Beginn des nächsten Jahres steigt dieser Schwellwert auf 5.000 Euro, ab dem 1. Jänner 2013 wäre er also dann verpflichtet, etwas zu tun“.

Keine klaren Vorgaben, verschiedenste Ansprüche

Mit 1. Jänner 2016 fällt die Zumutbarkeitsgrenze weg. Dann muss in jedem Fall investieret werden. Das Problem dabei ist, so Dörfler, dass es keine klaren Vorgaben gibt und dass verschiedenste Behinderungen berücksichtigt werden müssen. „Wir denken zuerst an den Rollstuhlfahrer, aber es gibt natürlich auch Blinde, Gehörlose, geistig Behinderte – und damit sind auch die Anforderungen sehr unterschiedlich. Es gibt Ö-Normen und diese sind in der Kärntner Bauordnung umgesetzt. In der Praxis ist es wirklich schwierig, all diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen“.

Wirtschaftskammer berät beim Nachrüsten

Daher bietet die Wirtschaftskammer den Unternehmern ein spezielles Service an: sie können ihre Betriebe von Fachleuten auch auf Behindertenfreundlichkeit hin überprüfen und sich bei der Nachrüstung beraten lassen.

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