„Kröte“: Scheuch muss in Leoben vor Gericht

FPK-Parteichef Kurt Scheuch wird sich am Bezirksgericht Leoben wegen Beamtenbeleidigung verantworten müssen. Er soll über Richter Christian Liebhauser-Karl nach dem Prozess gegen seinen Bruder Uwe gesagt haben, er sei eine „Kröte“.

Ulrich Leitner, Sprecher des Oberlandesgerichts Graz, bestätigte der APA entsprechende Medienberichte vom Freitag. Im Falle einer Verurteilung drohen dem FPK-Chef drei Monate Haft oder eine Geldstrafe.

Termin steht noch nicht fest

Der Akt soll dem Bezirksrichter Harald Stellwag zugeteilt werden. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Der Akt wurde noch nicht nach Leoben überstellt. Das Oberlandesgericht Graz hat verfügt, dass der Prozess in Leoben stattfinden soll. Zuvor hatten sich sämtliche Bezirksrichter in Kärnten für befangen erklärt - mehr dazu in Krötensager: Alle Richter lehnen ab.

Bisher kein Kommentar von Scheuch

Zur inkriminierten Tat soll es nach der Verurteilung von Scheuchs Bruder Uwe im Sommer 2011 gekommen sein. Liebhauser-Karl hatte Uwe Scheuch wegen Korruption in der „Part of the game“-Affäre zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der Spruch wurde von der zweiten Instanz aufgehoben, im Sommer 2012 wurde Uwe Scheuch in der Causa erneut schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Medien gegenüber hat Kurt Scheuch bisher weder zugegeben noch geleugnet, dass es zu der Beleidigung gekommen ist.

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