Fronten im Kelag-Verkauf verhärtet

In der Causa Kelag-Verkauf werden SPÖ, ÖVP und Grüne am Freitag im Budgetausschuss des Landtages den Beschluss fassen, den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit einer rechtlichen Prüfung zu beauftragen. Die Fronten sind verhärtet.

SPÖ, ÖVP und Grüne wollen alles unternehmen, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verkauf der Landesanteile am Energieversorger Kelag zu verhindern. Landesrat Harald Dobernig (FPK) steht auf dem Standpunkt, allein über den Verkauf entscheiden zu können, da es einen Regierungsbeschluss mit der Stimme der ÖVP (Achill Rumpold) gebe.

Argument Schuldenabbau

Die Freiheitlichen wollen den Verkauf durchziehen, sie argumentieren mit der Zinsersparnis durch den Schuldenabbau. Der Verkaufserlös würde ja fast 100 Millionen Euro in die Landeskassen spülen. Ein schlechtes Geschäft, argumentieren die Gegner, man verkaufe Familiensilber und verzichte auf die jährlichen Gewinnausschüttungen der Kelag in Millionenhöhe. Die Zinsersparnis könne diese Nachteile nicht wettmachen.

Die Frage des Verkaufs der Landesanteile sollte ursprünglich vom Verfassungsdienst des Landes geprüft werden, weil aber gesellschaftsrechtliche Themen betroffen sind, wollte die Abteilung den Auftrag nicht übernehmen, sagte Geschäftsführer Günther Pöschl von der Kärntner Energieholding.

Rückabwicklung könnte drohen

Daher sei der Auftrag an Universitätsprofessor Karl Weber vom Institut für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck gegangen. Dieser hat laut Pöschl die Rechtsfrage eindeutig geklärt, er, Pöschl, habe keine Sorge, dass dem Vertrag eine Rückabwicklung drohe, weil eventuell andere Juristen zu anderen Schlüssen kommen könnten.

Universitätsprofessor Weber kommt wörtlich zu dem Schluss, dass eine Zustimmung des Landtages nicht in Betracht komme. Denn der Aktienverkauf sei ein Rechtsgeschäft zwischen juristischen Personen des Privatrechtes. Durch die Ausgliederung und Privatisierung haben die „vom Land Kärnten in die Gesellschaften eingebrachten finanziellen Mittel den Charakter Landesvermögen verloren“. Weiter: „aus gesellschaftsrechtlicher Sicht hat das Land Kärnten durch die Ausgliederung und Privatisierung des Kärntner Elektrizitätswesens seinen direkten Einfluss auf auf die Geschäftsführung verloren.“

Die Schlüsse des Innsbrucker Universitätsprofessors werden von SPÖ, ÖVP und Grünen in Zweifel gezogen. Vor allem, dass der Landtag nicht befasst werden müsste. Seit Tagen warnen die Gegner des Verkaufs auch davor, derart weitreichende Geschäfte mit einem Gutachten einer Einzelperson zu begründen. Siehe Hypo oder Birnbacherhonorar.

Bundeskanzleramt kann prüfen

Freigagfrüh wollen die drei Parteien daher im Budgetausschuss des Landtages beschließen, den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit der Rechtsfrage zu betrauen. Aus dem Bundeskanzleramt heißt es, der Verfassungsdienst könne rechtzeitig eine Expertise vorlegen, bevor am 28. September die letzten Unterschriften unter den Verkaufsvertrag gesetzt werden müssen.

Dazu hieß es aus der Verfassungsabteilung des Landes Kärnten, sollte diese Expertise des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes von der Rechtsmeinung des Innsbrucker Universitätsprofessors abweichen, so könnte sie nicht ignoriert werden. Eine eventuelle Rückabwicklung des Vertrages könne dann nämlich nicht ausgeschlossen werden.

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