Vierter Anlauf für Neuwahlen

Am Freitag findet wieder eine Sonderlandtagssitzung zum Thema Neuwahlen statt, der vierte Versuch. Es sind weitere Blockaden der FPK zu erwarten. Für einen vorzeitigen Wahltermin im November müsste sich der Landtag allerdings bis 15. September auflösen.

Bereits zum vierten Mal soll der Kärntner Landtag kommenden Freitag ab 11.00 Uhr über vorzeitige Neuwahlen entscheiden, allerdings dürfte eine Abstimmung wieder am Auszug der Freiheitlichen scheitern. Die FPK stellt sich Neuwahlen am 3. März 2013 vor, SPÖ, und Grüne am 25. November 2012.

Angesichts der Pattstellung wird ein Wahltermin am 25. November aber immer unwahrscheinlicher. Zu Hilfe kommt den Freiheitlichen der vorgeschriebene Fristenlauf.

SPÖ will an Sondersitzung festhalten

Landtagspräsident Josef Lobnig (FPK): „Sollten die drei Landtagsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne am Wahltermin 25. November festhalten und davon nicht abweichen, so wäre, um den gesamten Fristenlauf wahren zu können, der 15. September als spätestens Termin für die Auflösung des Landtages da.“ Laut Lobnig könnte bis dahin eine wöchentliche Sondersitzung beantragt werden.

Die SPÖ will bis dahin auf jeden Fall an den Sondersitzungen festhalten. Landesparteiobmann Peter Kaiser: „Ich weiß, dass der ins Auge gefasste Termin 25. November bewirkt, dass wir spätestens Mitte, Ende September diesen Beschluss fassen müssen. Bis dahin wird es keinen Plan B geben, sondern wir werden alles tun, um die FPK zum Einlenken zu bewegen.“

Rechnungshofgesetz soll noch reformiert werden

Allerdings sollen in diesen Sondersitzungen jene Beschlüsse gefasst werden, auf die sich Rot, Schwarz und Grün geeinigt haben, wie die Reform des Rechnungshofgesetzes, sagte Kaiser. In der nächsten Sondersitzung am Freitag werde es dazu einen Antrag geben. Dieser solle dann im Finanz- und Budgetausschuss behandelt werden, wo die SPÖ mit ÖVP und Grünen die Mehrheit habe. Bei der darauffolgenden Sitzung solle die Reform dann beschlossen werden.

Unterstützungserklärungen für Kleinparteien

Neu gewählt werden dürfte sonst spätestens im März 2013 werden. Vermutlich werden neue Parteien antreten, sie müssen allerdings einige Hürden überwinden. Lobnig: „Voraussetzung dafür ist vordringlich, dass entweder die Unterstützung von drei Landtagsabgeordneten da ist, oder jeweils 100 Unterstützungserklärungen aus jedem Wahlkreis. Diese müssen spätestens bis Einbringung des Wahlvorschlags vorhanden sein.“

Durch die Änderung in den letzten Jahren sei eingetreten, dass solche Kleinparteien maximal im zweiten Ermittlungsverfahren die Fünf-Prozent-Hürde überspringen müssen, um von den Reststimmenmandaten in den Landtag zu kommen, so Lobnig.

Sollte sich die Stronach-Partei der Wahl stellen, hat sie gegenüber den etablierten Parteien einen Vorteil: Sie hat keine Schulden und dürfte über finanzielle Mittel verfügen. Für die SPÖ ist das kein Grund, die angestrebte Vereinbarung über eine Wahlkampfkostenbeschränkung und ein Plakatverbot über Bord zu werfen, so Peter Kaiser.

ÖVP: ESM-Klage nur eine Ausrede

Denn von den Freiheitlichen angekündigte Klage gegen den ESM-Rettungsschirm habe, anders als von ihnen behauptet, rein gar nichts mit einem raschen Wahltermin in Kärnten zu tun, kritisierte am Montag ÖVP-Chef Gabriel Obernosterer. Die Freiheitlichen könnten ihre Klage gegen den europäischen Rettungsschirm mit den vier Stimmen in der Landesregierung beschließen.

Hier werde die Doppelbödigkeit der freiheitlichen Politik sichtbar: Beim ESM-Schirm solle das Volk befragt werden, einer neuen Politik in Kärnten mit einer Systemänderung würden sich die Freiheitlichen jedoch verweigern.

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