Richterin lehnte Scheuchs „Kröte“-Verfahren ab

Die Klagenfurter Bezirksrichterin Gabriela Kropf hat sich im Verfahren gegen FPK-Chef Kurt Scheuch wegen Beamtenbeleidigung für befangen erklärt. Scheuch soll einen Richter als „Kröte“ bezeichnet haben, dieser sei ein Kollege von ihr. Nun muss ein neuer Richter gefunden werden.

Wie die „Kleine Zeitung“ am Samstag berichtete, ist das Opfer in dem Fall Kropfs Richterkollege Christian Liebhauser-Karl, der Scheuchs Bruder Uwe 2011 in der „Part of the game“-Affäre erstinstanzlich verurteilt hatte. Kurt Scheuch wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Liebhauser-Karl nach dem Urteil als „Kröte“ bezeichnet zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen Scheuch bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe.

Suche nach Richter könnte dauern

Nach Kropfs Nein wandert der Akt nun zu Richterin Margot Wenger. Wenn auch sie sich für befangen erklärt, macht der Fall unter allen 19 Bezirksrichtern die Runde. Das könne sich bis Mitte September ziehen. Sollten alle den Fall ablehnen, wird Scheuchs Verfahren vom Befangenheitssenat des Landesgerichts einem anderen Kärntner Bezirksgericht zugeteilt. Wenn sich auch an den übrigen Kärntner Gerichten kein Richter findet, muss das Oberlandesgericht Graz sich auf die Suche begeben.

Scheuch selbst wurde zuletzt in der ZIB2 am Donnerstag mit dem Fall konfrontiert. Er bestätigte, aber dementierte auch nicht, den Richter als „Kröte“ bezeichnet zu haben. Stattdessen sagte er, dass das Urteil Liebhauser-Karls vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde und dass das neue erstinstanzliche Urteil, das Richterin Michaela Sanin im Juli gesprochen hatte, „klar“ besage, dass Liebhauser-Karl „ein völliges Fehlurteil“ gesprochen habe.

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