Nächster Sonderlandtag am Freitag

Am Freitag um 17.00 Uhr wird die zweite Sonderlandtagssitzung in Folge abgehalten, in welcher erstmals über den Neuwahlantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen abgestimmt wird. Spannend bleibt die Frage, wie sich die Freiheitlichen verhalten werden.

Am Dienstagvormittag hat das Landtagsamt den Termin für die zweite Sonderlandtagssitzung festgelegt. Freitagabend um 17.00 Uhr werden die Parteien somit erstmals über den Neuwahlantrag abstimmen. Laut Landtagspräsident Josef Lobnig ist der Neuwahlantrag auch der einzige Punkt auf der Tagesordnung.

Nach der Fragestunde und der Aktuellen Stunde zum von der SPÖ eingebrachten Thema „Abschaffung des Proporzes“, soll lediglich der Neuwahlantrag auf der Tagesordnung stehen, der mit einem einstimmigen Beschluss im Budgetausschuss am vergangenen Freitag beschlossen wurde.

FPK wird Neuwahlen verhindern

Sollte es dabei bleiben, werden die Freiheitlichen nach derzeitigem Stand Neuwahlen für den Herbst vorerst wohl verhindern, sagte Klubobmann Kurt Scheuch. „Es wird sicher keine Schnellschüsse geben, weil es keinen sachlichen Grund für Neuwahlen gibt. In der jetzigen Phase wird die freiheitliche Partei sicher nicht zulassen, dass der Landtag eine Showbühne für SPÖ-Politiker wird, die mit Pfeifferln auf der Straße stehen. Das ist nicht unsere Art. Man muss klar sagen, dass zuerst die Aufklärung im Mittelpunkt steht.“

Wie lange und wie oft die FPK aus dem Landtag ausziehen werden, ist unklar. Die SPÖ hatte ja angekündigt, wöchentlich den Antrag auf Abhaltung einer Sonderlandtagssitzung einzubringen. Laut Scheuch sei man aber jedenfalls verhandlungsbereit, zuvor müsste aber alles aufgeklärt werden. „Unser Parteiobmann hat zu Gesprächen eingelanden, was eine gute Entscheidung und keine Bauchentscheidung ist. Man muss die Argumente auf den Tisch legen und nicht die Krawalle von der Straße bewerten. Gespräche sind immer gut. Und vielleicht gibt es Bereiche, wo man sich finden kann.“

Keine Pflichtverletzung

Auch wenn die Geschäftsordnung des Kärntner Landtags von seinen Mitgliedern die Anwesenheit bei den Sitzungen verlangt, sei der angekündigte Auszug der FPK-Mandatare bei Abstimmungen über den Neuwahlantrag keine Pflichtverletzung. Das sagten sowohl Präsident Josef Lobnig (FPK) als auch sein Stellvertreter Rudolf Schober (SPÖ). Für Lobnig ist ein Auszug sogar ein „demokratisches Recht“.

Laut Schober bezieht sich die Anwesenheitspflicht des Paragrafen sechs der Geschäftsordnung auf den Beginn der Sitzung. Wann und wie oft die Abgeordneten danach den Saal verließen, obliege jenen. Bei einem vollständigen Fernbleiben müssen sich die Abgeordneten jedoch im Vorhinein entschuldigen. Laut Landtagsdirektor Robert Weiß müssen sie einen triftigen Grund für die Abwesenheit nennen. Das sei neben Krankheit ein schon gebuchter Urlaub oder etwa bei Bürgermeistern konkrete Verhandlungen auf Gemeindeebene.

Klare Vorgaben

Paragraf 10 der Geschäftsordnung legt die Rechte und Pflichten des Präsidenten fest. Demnach habe dieser dafür zu sorgen, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Außerdem möge der Präsident anstreben, „dass die für einen Beschluss des Landtages erforderliche Anzahl von Mitgliedern (...) gegeben ist“. Wenn die FPK also ausziehen will, um den Neuwahlbeschluss zu verhindern, läge es laut Geschäftsführung am Präsidenten, sie zum Bleiben zu bewegen.

Um die Ausübung dieser Präsidentenpflicht steht es aber schlecht. Lobnig sagte, er könne maximal die Sitzung schließen, wenn weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sei. Schober würde - falls er den Vorsitz innehätte - die Klubobleute dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass ihre Mandatare zur Abstimmung in den Saal kommen. Dazu zwingen könne er sie in Ermangelung von Sanktionsmöglichkeiten nicht.

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