Scheuch nach Urteil: Wie geht es weiter?

Sieben Monate bedingt lautete das Urteil für Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch (FPK) im zweiten „Part of the Game“-Verfahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Dieter Böhmdorfer hat Berufung und Nichtigkeit angemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

Binnen zwei Wochen will Richterin Michaela Sanin das Urteil schriftlich ausfertigen, hat sie am Freitag angekündigt. Anschließend haben beide Parteien vier Wochen Zeit, ihre Rechtsmittel einzubringen, danach noch einmal vier Wochen um auf die jeweilige Gegenseite zu replizieren. In etwa zwei bis zweieinhalb Monaten sollten laut Martin Reiter vom Landesgericht Klagenfurt alle Stellungnahmen vorliegen, dann geht der Akt zum Oberlandesgericht Graz.

Wenn das Grazer Gericht inhaltlich entscheidet, dann muss es eine Verhandlung geben, in dieser Verhandlung kann das Urteil bestätigt werden, auch ein Freispruch wäre theoretisch möglich. Sollte das Oberlandesgericht Graz wieder einen Formalfehler finden, dann kann es den Akt erneut nach Klagenfurt zurückschicken.

Es gibt keine dritte Instanz

Fällt das Oberlandesgericht Graz allerdings ein Urteil, so ist dieses laut Gerichtssprecher Martin Reiter sofort rechtskräftig. Klar ist: Es gibt dann keine dritte Instanz mehr. Gemäß einer 150 Jahre alten Bestimmung gibt es dann noch die Möglichkeit, die Rechtsmeinung des Obersten Gerichtshofes einzuholen.

Dies hat allerdings keine Konsequenzen mehr für dieses Gerichtsverfahren gegen Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch. Es kann nur für künftige andere Rechtsverfahren herangezogen werden.

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