Was war Birnbachers Leistung wert?

Sechs Mio. Euro erhielt Dietrich Birnbacher für seine Hypo-Beratertätigkeit vom Land, dafür steht er ab Mittwoch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten, wonach ihm nur 200.000 Euro zugestanden wären. Demnach war Birnbacher nur „kontrollierender Berater“.

Wegen des Verdachts der Untreue stehen ab Dienstag neben Steuerberater Dietrich Birnbacher ÖVP-Chef Josef Martinz und die Landesholding-Vorstände Hansjörg Megymorez und Gert Xander vor Gericht. Birnbacher erhielt für seine Beratertätigkeit beim Hypo-Verkauf an die BayernLB sechs Millionen Euro, zunächst hätten es 12 Millionen sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf das Gutachten des deutschen Wirtschaftsprofessors Frank Schäfer. Dieser kommt zum Schluss, maximal 200.000 Euro wären gerechtfertigt gewesen, das heißt, das Honorar wäre demnach 30-fach überhöht.

Leistungsbeschreibung mit großen Fehlern

Grundlage von Schäfers Einschätzung ist, wie auch bei den von der Kärntner Landesholding beauftragten Privatgutachten, die schriftliche Leistungsbeschreibung von Birnbacher. Jene acht berühmten Seiten, die er nachträglich auf Wunsch der Landesholding verfasste, mit bemerkenswerten Fehlern: So schreibt Birnbacher die Namen einer Gesellschaft und eines führenden Verhandlers der BayernLB falsch. Und er gibt als Kaufpreis für die Hypo fälschlich „1,6 Millionen“ statt Milliarden an.

Nach dieser Leistungsbeschreibung sollte Birnbacher die „Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Machbarkeit“ des Verkaufs an die Bayern beurteilen. Und zwar wegen der „strengen Vertraulichkeit“, wie es heißt, mündlich und ausschließlich mit Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin und Bayern-LB Vorstand Werner Schmied als Auskunftspersonen.

Schäfer: Erfolgshonorar „unangemesen“

Dass Dietrich Birnbacher beim Hypo-Verkauf an die Bayern Leistungen erbracht hat, bezweifelt niemand. Auch nicht Gutachter Frank Schäfer. Er kommt allerdings zum Schluss, dass Birnbacher nicht die typischen Tätigkeiten einer Investmentbank erledigt hat. Demnach bezeichnet Schäfer auch das gewährte Erfolgshonorar von 1,5 Prozent des Kaufpreises als „unangemessen“ - also die ursprünglich 12, nach dem öffentlichen Aufschrei dann sechs Millionen Euro.

Birnbacher nur „kontrollierender Berater“

Anders als für Investmentbanken üblich, musste Birnbacher weder einen Käufer suchen noch war er - wie Zeugenaussagen und Protokolle nahelegen - in die Kaufpreisverhandlungen eingebunden.
Gutachter Schäfer kommt demnach zur Einschätzung, Birnbacher sei ein rein „kontrollierender Berater“ gewesen. Geschätzter Arbeitsaufwand 300 bis 350 Stunden.

Schäfer sagt, würde eine Investmentbank ausnahmsweise das erledigen, was Birnbacher getan hat, dann würde sie typischerweise bis zum Dreifachen seines Fixhonorars von 100.000 Euro verlangen.

Holub: „Woche der politischen Schande“

Dass es am Mittwoch überhaupt zum Prozess kommt, ist den Grünen zuzuschreiben, erinnerte am Dienstag Rolf Holub. Zwei Mal stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Ermittlungen ein, darauf haben die Grünen die Staatsanwaltschaft bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien angezeigt und damit den Stein ins Rollen gebracht. Holob verwies auch auf den Prozess gegen Uwe Scheuch in der „Part of the game-Affäre“, der diese Woche am Freitag stattfindet. Für Holub „eine Woche der politischen Schande“.

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