„Part of the game“-Prozess vertagt

Die Neuauflage des „Part of the game“-Prozesses gegen FPK-Chef Uwe Scheuch wegen des Verdachts der Geschenkannahme durch Amtsträger ist am Montagnachmittag am Klagenfurter Landesgericht vertagt worden.

Der erste Verhandlungstag in der Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen den FPK-Chef und Kärntner Landeshauptmannstellvertreter ist praktisch ohne Überraschungen über die Bühne gegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuch Geschenkannahme durch Amtsträger vor, er habe 2009 über einen Mittelsmann von einem potenziellen russischen Investor eine Parteispende im Austausch gegen eine Staatsbürgerschaft gefordert. Bereits im Sommer des Vorjahres war Scheuch in der „Part of the game“-Causa zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Graz hatte den Spruch wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Nun muss der Prozess in Klagenfurt neu geführt werden, dieses Mal hat Richterin Michaela Sanin den Vorsitz. Scheuch bekennt sich weiter „nicht schuldig“, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft und der Amtsverlust.

Belastende Gesprächspassagen

Nach der Einvernahme von Uwe Scheuch (FPK) sagte am Montag erneut jener Gesprächspartner vor Gericht aus, der diejenigen Passagen auf einem Tonband aufgezeichnet hat, die zur Anklage gegen Scheuch geführt haben. Dieser Hauptbelastungszeuge sagte aus, dass es ihm darum gegangen sei, dem Fußballverein SK Austria Kärnten, der vor enormen finanziellen Problemen stand, zu helfen. „Wir brauchten jemanden, der bereit ist, eine Einmalzahlung zu leisten, damit ein Fortbestand gewährleistet ist“.

Zeuge: Staatsbürgerschaft gegen Spende

Sein Geschäftspartner habe bei der Eishockey-Weltmeisterschaft in Bern in der Schweiz 43 finanzkräftige und investitionswillige „Persönlichkeiten aus der Russischen Föderation“ betreut. Die Idee, dass eine dieser Persönlichkeiten in ein touristisches Projekt in Kärnten investiere, dem Fußballclub unter die Arme greife und dafür „unter anderem die Staatsbürgerschaft“ bekomme, sei bei mehreren Gesprächen - „unter anderem mit dem Angeklagten“ - entstanden. Namen, auch den seines Geschäftspartners, wollte bzw. konnte der Zeuge nicht nennen.

Er habe das Gespräch so verstanden, dass ein Investor fünf Millionen Euro bringen müsse. Im Bereich Tourismus wären Projekte vorrätig, man könne also sofort mit einem dieser Projekte beginnen. Dazu komme die Spende an den Fußballverein und die Partei. Die Staatsbürgerschaft „sei unter diesen Rahmenbedingungen sehr wahrscheinlich gewesen“, so der Zeuge vor Gericht.

Uwe Scheuch am Tag der Verhandlung

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Gespräch „zur Dokumentation“ aufgezeichnet

Aufgenommen habe er das Gespräch mit Scheuch rein zu Dokumentationszwecken, so der Hauptbelastungszeuge. Die „fünf bis zehn Prozent“, die Scheuch gefordert hatte, bezogen sich nach dessen Verständnis auf die fünf Millionen. Das Wort „Förderung“ sei in dem Gespräch mit Scheuch zwar nicht gefallen, er habe es aber schon so verstanden, dass öffentliche Mittel in Aussicht gestellt worden seien - „weil es bei ähnlichen Projekten auch so passiert ist“. Das Geld für Scheuchs Partei sollte dann über den Umweg einer nicht näher genannten Werbeagentur fließen.

Außerdem sagte Scheuch in dem Gespräch, dass man mit fünf Millionen 20 Millionen bewegen könne.

Uwe Scheuch Prozess Landesgericht Klagenfurt

APA/Eggenberger

Verteidigung: Zeuge unglaubwürdig

Die Verteidigung versuchte die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern und legte eine eidesstattliche Erklärung vor. In dieser bezeugt ein Rechtsanwalt, dass sich der Zeuge seine Unterstützung sichern wollte, um das Tonband zu verwerten. In der Erklärung heißt es wörtlich: „Er beabsichtigte, das Gespräch den Medien anzubieten, wobei er sich eine beträchtliche finanzielle Abgeltung erwartete.“ Dafür sei dem Anwalt auch eine Beteiligung an den Erträgen in Aussicht gestellt worden. Für ihn sei das aber nie infrage gekommen.

Der betroffene Zeuge stritt ab, dieses Angebot an den Anwalt herangetragen zu haben. Die Aufnahme sei nicht über ihn an die Öffentlichkeit gelangt.

Techniker: Aufnahmen authentisch

Noch vor der Mittagspause spielte der Sachverständige das Tonband vor, in dem die inkriminierten Aussagen Scheuchs gefallen waren. „Die Aufnahme des Gesprächs ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unverfälscht. Ich habe auch keinerlei systematische Verdeckungsgeräusche gehört“, so der Techniker.

Dörfler: „Staatsbürgerschaften Sache des Bundes“

Mit der Aussage von Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) ging es dann am Montagnachmittag weiter. Die Frage, inwieweit Scheuch als Landeshauptmannstellvertreter und Mitglied der Landesregierung Einfluss auf die Vergabe von Staatsbürgerschaften und Förderungen hatte, war dabei Gegenstand des Großteils der Zeugenbefragungen.

Landeshauptmann Gerhard Dörfler

ORF Kärnten

Landeshauptmann Gerhard Dörfler vor dem Landesgericht in Klagenfurt

Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) sagte, die Verleihung von Staatsbürgerschaften für Investoren, Sportler, Künstler und sonstige Wohltäter sei „eindeutig und allein“ Sache des Bundes. Mit Förderungen habe er nichts zu tun, weil die Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) nicht in seine Referatzuständigkeit fielen.

Der aktuelle Landesamtsdirektor Dieter Platzer sagte aus, dass die KWF-Entscheidungen der Finanzreferent - in diesem Fall Scheuchs FPK-Parteikollege Harald Dobernig - allein treffe: „Erst nachträglich wird das Kollegium unverbindlich in Kenntnis gesetzt.“ Die Zustimmung oder Nichtzustimmung der Mitglieder der Landesregierung sei ohne Relevanz.

Debatten über Entscheidungs-Hoheit

Korruptionsstaatsanwalt Eberhard Pieber konterte mit einem Fall, in dem der Finanzreferent schon über den Vorhabenbericht zu einer Förderung die Meinung des Kollegiums eingeholt hatte. Andere Zeugen sagten, dass es sich bei den Beschlüssen zu dem Berichten der Referenten jedenfalls um Meinungsäußerungen der Regierungsmitglieder handle. Ob bei einer Investition des Landes oder des KWF über 500.000 Euro das Regierungskollegium gemeinsam entscheiden müsse oder nicht, war Gegenstand von Debatten. Schließlich vertagte Richterin Michaela Sanin das Verfahren. Beim laut Plan finalen Termin am 6. Juli werden zwei Zeugen aus dem Innenministerium aussagen.

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