Pflegeregress: Wer zahlt wie viel?

Ab 1. Juli müssen Angehörige wieder dazuzahlen, wenn ihre Verwandten in einem Pflegeheim untergebracht sind. Das Sozialreferat des Landes hat jetzt die Bedingungen erlassen, damit sich jeder Betroffene seinen Beitrag ausrechnen kann.

Seit Mittwoch betreut Susanne Schmidt die neu eingerichtete „Pflegeregress“-Hotline – wie sich zeigt, ein stressiger Job. „Die zahlreichen Anrufer möchten in erster Linie wissen, wie hoch der Betrag ist, den sie bezahlen müssen und ob eine Unterhaltspflicht dem Heimbewohner gegenüber besteht. Die Menschen plagen existenzielle Ängste, dass der Betrag zu hoch sein könnte, aber darauf wird Rücksicht genommen“.

Pflegeregress - die Eckpunkte

Aber der Reihe nach: Verdient jemand 2.000 Euro netto im Monat - herangezogen werden auch das 13. und 14. Monatsgehalt -dann müssen maximal 130 Euro pro Monat zur Pflege für Angehörige in Heimen dazugezahlt werden. Der Betrag verrringert sich, wenn Unterhaltspflichten für Kinder bestehen oder der Ehepartner nichts, bzw. nur so viel verdient, dass ein Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht werden kann. Auch bei eigener Behinderung entfällt die Zuzahlung. Bei Einkommen unter 1.225 Euro im Monat - 14 Mal im Jahr ausbezahlt - entfällt der Pflegeregress.

„Besserverdiener“ bisher bevorzugt

Kredite oder Kosten für private Versicherungen werden jedoch nicht mehr bei der Bemessung der Regressforderung berücksichtigt. Das sei auch vom Bundesrechnungshof so gefordert werden, „welcher das Land durchaus gerügt hat - weil durch die seinerzeitige Berücksichtigungsmöglichkeit von Abschreibungen gut verdienende Personen überproportional bevorzugt worden sind“, so Arno Kampl von der Sozialabteilung des Landes. Schwiegerkinder müssen mit keinen Regressforderungen rechnen. Es sind nur leibliche Kinder in direkter Linie betroffen. Das Familieneinkommen zählt nicht, als Berechnungsgrundlage wird immer nur das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person herangezogen.

Auch Stiefkinder und Pflegekinder müssen mit keinen Regressforderungen rechnen – Adoptivkinder schon. Wenn ein Elternteil seinen Unterhalt länger nicht bezahlt hat und der Staat seinerzeit mit einem Vorschuss einspringen musste, sind Kinder ebenfalls von einer Zuzahlung zur Pflege in einem Heim befreit. Eine Zuzahlung entfällt auch dann, wenn es beispielsweise zu Gewalttätigkeiten eines Elternteils gekommen ist.

Soziallandesrat: 300 Millionen Euro bis 2020

Für Soziallandesrat Christian Ragger von der FPK ist die Einführung des umstrittenen Pflegeregress ein absolutes Muss „weil wir es auf Bundesebene über zehn Jahre verabsäumt haben, die Pflegeversicherung einzuführen. Ich gehe davon aus, dass dieser unbefristet stehen bleiben wird, weil meine Hochrechnungen bis zum Jahr 2020 festgehalten haben, dass wir für das Sozialsystem – nur für die stationäre Unterbringung – bis zum Jahr 2020 300 Millionen Euro aufwenden müssen.

SPÖ-Kaiser: Schlag ins Gesicht der Kärntner

Das Land Kärnten erwartet durch den Pflegeregress Einnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Für SPÖ-Vorsitzenden Peter Kaiser ist der Regress „unmenschlich und Schlag ins Gesicht jener Kärntnerinnen und Kärntner, die unser Land mit ihrer Hände Arbeit aufgebaut haben“. Er forderte am Donnerstag in einer Aussendung die „sofortige Einstampfung der von der FPK gehegten Pläne“, denn es sei „in keinster Weise akzeptabel, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell ausgebeutet werden“.

Kaiser kritisierte, dass „12 bis 15 Millionen Euro für eine private Medizin-Uni an der ein paar reiche Sprösslinge studieren können“, ausgegeben würden, während „die Angehörigen jener Menschen finanziell zur Ader gelassen werden sollen, die unser Kärnten mit ihrer Hände Arbeit aufgebaut haben“.

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