Trockenheit: Osterfeuerverbot droht

Jedes Jahr gibt es in Kärnten bis zu 3.000 Osterfeuer. Aufgrund der Trockenheit verboten schon alle Bezirkshauptmannschaften Feuer im Wald und waldnahen Gebieten. Ob private Osterfeuer genehmigt werden, hängt von den kommenden Tagen ab.

Rund 2.000 bis 3.000 Osterfeuer werden alljährlich bis Karfreitag bei den Gemeinden angemeldet. In vielen Gemeinden sind wegen der Feinstaubproblematik private Osterfeuer nicht erlaubt, bewilligt werden nur Osterfeuer von Brauchtumsgruppen und kirchlichen Organisationen.

Warten auf Regen

Aufgrund der diesjährigen Trockenheit verboten alle Bezirkshauptmannschaften bereits das Heizen und Rauchen im Wald und in waldnahen Gebieten. Sollte es bis zu den Ostertagen nicht ausgiebig regnen, dürfte das Verbot über die Feiertage hinaus bestehen bleiben. Für Oberkärnten besteht Hoffnung, doch in Unterkärnten dürfte es trocken bleiben.

Es könnte auch sein, dass nur private Osterfeuer verboten werden, einige große, von der Feuerwehr bewachte, Osterfeuer jedoch durchgeführt werden dürfen.

„Unsitte“ des zu frühen Anzündens nimmt zu

Die Unsitte des zu frühen Anzündens der Osterhaufen nahm in den letzten Jahren immer mehr zu, hieß es vom Landesfeuerwehrverband. Nicht nur in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag würden „gegnerische“ Haufen angezündet, dies beginne schon Wochen vorher.

Osterfeuer sind anmeldepflichtig

Osterfeuer sind anmeldepflichtig, die Anmeldung ist am Karfreitag bis Mittag möglich. Die Anmeldungen werden dann an die Landesalarm- und Warnzentrale weitergeleitet. Die Gemeinde muss überprüfen, dass es durch die Osterfeuer nicht zu Bränden kommen könnte. Wer einfach einen Haufen abbrennt, ohne das Feuer genehmigen zu lassen, dem drohen Strafen bis zu 7.000 Euro.

Verbrannt werden dürfen Holz, Äste und Zweige. Beschichtete Holzplatten, Plastik oder Autoreifen haben im Osterhaufen nichts zu suchen.

Auch in diesem Jahr gab es bereits seit Mitte März die ersten „frühzeitigen Osterhaufenbrände“. Mehrmals mussten Feuerwehren löschen, da die Gefahr einer Ausbreitung bestand. Besonders im letzten Jahr gab es mit 114 zahlreiche „Frühzünder“, 2008 waren es laut Feuerwehr noch 52. Heuer gab es bisher 16 zu früh entzündete Osterhaufen.

Vorschriften für das Osterfeuer

Das Verbrennen von Holz im Freien ist ganzjährig verboten, Ausnahme sind unter anderem die anmeldepflichtigen Osterfeuer. Die Osterfeuer dürfen normalerweise nur am Karsamstag, in der Zeit von etwa 18.00 - 24.00 Uhr abgebrannt werden (bei Schlechtwetter am Ostersonntag um die gleiche Uhrzeit

Kontrolle wegen Kleintieren

Vor dem Abbrennen muss kontrolliert werden, ob sich nicht Tiere (z.B. Igel, Vögel usw.) in der Zwischenzeit im Osterhaufen eingenistet haben. Bei Aufkommen von Wind und beim Verlassen der Feuerstätte muss das Feuer gelöscht werden. 50 Meter im Umkreis eines Osterhaufens dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbare Gegenstände befinden.

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