3. Hypo-Prozess hat begonnen

Am Landesgericht in Klagenfurt hat am Dienstag der dritte Prozess rund um die Hypo-Bank begonnen. Den ehemaligen Bankvorständen wird vorgeworfen, die Bank mit einem risikolosen Scheingeschäft um 5,5 Millionen Euro geschädigt zu haben.

Mit den Ex-Bankvorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sitzen auch ein ehemaliger Steuerberater und ein Ex-Anwalt der Bank auf der Anklagebank, die für die undurchsichtige Konstruktion in Liechtenstein verantwortlich zeichnen.

Der erste Prozesstag verlief kurz und bündig, mit Anklagevortrag und Plädoyers der Verteidiger.

Ankläger: Missbräuchliche Umgehungskonstruktion

Staatsanwalt Robert Riffel warf den vier Angeklagten vor, bei einem Vorzugsaktien-Deal im Jahr 2004 die Bank wissentlich um 5,49 Millionen Euro geschädigt zu haben. Den Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Alle bekannten sich nicht schuldig.

Riffel sprach von einer „missbräuchlichen Umgehungskonstruktion“, mit der die Angeklagten ein risikoloses Scheingeschäft geplant und abgewickelt hätten. Damit hätte die chronisch eigenkapitalschwache Bank besser dastehen sollen.

Aktien: Rückkauf und Zinssatz garantiert

Die Angeklagten hätten konzerneigenes Geld im Kreis geschickt, um so den Haftungsstock der Hypo International zu erhöhen. Sie hätten damit ohne jegliches Risiko hohe Erträge erzielt, weil der Rückkauf der Vorzugsaktien durch die Hypo International garantiert und der Zinssatz fix vereinbart gewesen sei, sagte Riffel. Das Risiko habe damit ausschließlich die Bank getragen.

Der Staatsanwalt stützte sich auf die Expertise von Gerichtsgutachter Karl Hengstberger, die schon im Vorfeld des Prozesses von den Verteidigern heftig attackiert worden war. Sie sei in vielen Bereichen einfach „falsch“, da es gar keinen Schaden für die Bank gegeben habe.

Verteidiger wollten Gutachter ablehnen

Die vier Anwälte beantragten denn auch die Ablehnung Hengstbergers als Gutachter und wollten zugleich Staatsanwalt Riffel ablehnen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann lehnte diese Anträge ebenso ab wie jene, die von den Angeklagten bemühten Experten als Gerichtsgutachter zu bestellen.

Die Verteidiger bestritten allesamt, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei. Ganz im Gegenteil, mit den Hypo-Leasing-Vorzugsaktien sei das für die Bank günstigste Modell gewählt worden, die Bank habe durch die Kapitalzufuhr enorm gut verdient. Die Staatsanwaltschaft sei im „Irrtum“, sie habe offenbar nur Sündenböcke gesucht.

Ab Mittwoch Einvernahmen der Angeklagten

Die Verhandlung wird am Mittwoch mit der abgesonderten Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt. Den Auftakt macht Striedinger, der in diesem Verfahren als Erstangeklagter geführt wird. Am Donnerstag wird erneut verhandelt, danach ist Pause bis Mitte April, dann sollen die Zeugeneinvernahmen beginnen, vorerst sind rund 20 Zeugen geladen.

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