Causa Birnbacher: Anklage gegen Martinz

In der Causa des Millionenhonorars für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher beim Hypo-Verkauf wird nun gegen ÖVP-Landesparteiobmann Josef Martinz, Birnbacher und die beiden Landesholding-Vorstände Anklage erhoben.

Martinz war im Jänner von seinem Amt als Landesrat zurückgetreten. Als Grund nannte er eine bevorstehende Anklage, von der er über Quellen erfahren hatte. Sein Amt als ÖVP-Landesparteiobmann behielt er jedoch. Neben Martinz müssen sich Birnbacher und die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, verantworten.

Wortlaut Staatsanwaltschaft:

„Gegen Dr. Josef Martinz, Dr. Dietrich Birnbacher und zwei weitere Angeklagte wurde heute beim Landesgericht Klagenfurt in Zusammenhang mit der Auszahlungen von Euro 6.000.000 an Dr. Dietrich Birnbacher für seine Tätigkeit im Vorfeld des Verkaufes der Hypo Alpe Adria Bank International AG an die Bayerische Landesband die Anklage wegen des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2 2. Deliktsfall StGB eingebracht.“

Das gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest, hieß es. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwurf der Untreue

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten das Verbrechen der Untreue vor, es geht dabei um ein Honorar in der Höhe von sechs Millionen Euro, das Birnbacher für seine „Beratung“ des Landes beim Verkauf der Landesanteile der Hypo Alpe-Adria-Bank an die Bayerische Landesbank erhielt.

Martinz erwartet „einen Freispruch“

Martinz wollte vor der ORF-Kamera keine Stellungnahme abgeben. In einer Aussendung teilte er mit: „Ich habe im Rahmen der Gesetze zum Wohle des Landes Kärnten gehandelt. Die für meine Vorgangsweise entscheidenden Fakten und Gutachten im Jahre 2007 haben sich nicht geändert.“

Es wurde zweimal von der Justiz geprüft, und ebenso oft wurden die Anzeigen gegen ihn zurückgelegt, so Martinz. Er erinnerte daran, dass der Hypo-Verkauf dem Land Kärnten 832 Mio. Euro Ertrag gebracht und den mit 500 Mio. Euro gefüllten Zukunftsfonds ermöglicht habe. Er hoffe auf einen raschen Verhandlungstermin und eine ebenso rasche Klärung der schon fast fünf Jahre alten Causa.

Viel Arbeit für das Gericht
Es ist nun Aufgabe des Gerichtes, sich mit der komplexen Sachlage in dieser Causa auseinanderzusetzen. Von Seiten des Landesgerichtes hält man sich derzeit bedeckt. Man wolle vorerst keine Auskünfte zu diesem Verfahren erteilen. Der Fall wird aber - wie jeder andere - mit einen bestimmten Prozedere abgewickelt. Im Normalfall wird eine Anklage einer Abteilung, also einem Richter, zugewiesen. Bevor die Anklageschrift zugestellt wird, durchläuft diese einige Prüfungen. Nach Zustellung haben die Angeklagten dann eine 14-tägige Einspruchsfrist.

Dietrich Birnbacher wollte am Donnerstag keinen Kommentar gegenüber dem ORF abgeben.

Landesholding: „Zur Kenntnis nehmen“

„Wir müssen die Anklage zur Kenntnis nehmen, auch wenn diese bei zahlreichen Experten Kopfschütteln auslöst“, kommentierten Megymorez und Xander die Entscheidung der Justizbehörde. Sie seien „nach wie vor überzeugt, rechtlich richtig gehandelt zu haben“, verwiesen sie auf die Gutachter, deren Expertisen die Richtschnur für ihre Vorgangsweise waren.

Zwölf Millionen versprochen

Birnbacher hatte beim Verkauf der Kärntner Hypo an die BayernLB für knapp sechs Seiten Gutachten sechs Millionen Euro Honorar kassiert. Ursprünglich waren ihm sogar zwölf Millionen zugesichert worden. Martinz und der damalige BZÖ-Landeshauptmann Jörg Haider beauftragten den Steuerberater quasi als Privatpersonen, um die „Geheimhaltung“ sicherzustellen.

Landesholding sollte zahlen

Bezahlen sollte das Birnbacher-Honorar die Kärntner Landesholding. Sie verwaltete die Eigentumsanteile des Landes an der Bank, trat daher formell auch als Verkäufer auf. Die Holding trat nachträglich in die Vereinbarung von Martinz und Haider mit Birnbacher ein. Ein entsprechendes Schreiben wurde einfach um ein Jahr rückdatiert.

Die Landesholding-Vorstände Megymorez und Xander ließen sich von WU-Professor Christian Nowotny und Strafrechtler Wolfgang Brandstetter eine Expertise erstellen, ob ein Eintritt der Holding in diese Vereinbarung rechtlich zulässig wäre, um die Honorarhöhe ging es bei diesen Gutachten nicht.

Diese Frage wurde durch Gutachten von Deloitte, Rudolf Siart und Gerhard Altenberger behandelt. Dabei stellte sich heraus, dass die zwölf Millionen „nicht darstellbar“ waren, Birnbacher musste eine Reduktion auf die Hälfte akzeptieren.

Gutachter: „30-mal zu viel bekommen“

Die Landesholding bezahlte die sechs Millionen. Nach zwei Ermittlungsverfahren, die eingestellt wurden, brachte eine Anzeige des Grün-Abgeordneten Rolf Holub die Erhebungen erneut ins Rollen.

Ein weiterer Gutachter wurde beauftragt, die Angemessenheit des bezahlten Honorars zu überprüfen. Der Düsseldorfer Gutachter Frank A. Schäfer erhielt den Auftrag, seine Expertise fiel vernichtend aus.

In seinem Gutachten heißt es etwa: „Ob, und wenn ja welche Tätigkeiten von Dr. Birnbacher mit Blick auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erbracht wurden, lässt sich auf Grund der Mündlichkeit der Leistungserbringung nicht beurteilen. Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt derartige Leistungen erbracht wurden, sind den Akten nicht zu entnehmen. Wenn solche Leistungen erbracht wurden, sind sie jedenfalls als eher investmentbankuntypisch zu bezeichnen.“ Für den Job wäre eine Honorierung wie für einen Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, also 100.000 bis 200.000 Euro (netto), angemessen gewesen.

Gegengutachten: „Alles korrekt“

Martinz ließ sich umgehend von einem anderen Gutachter bescheinigen, dass er und die Landesholding, deren Aufsichtsratsvorsitzender er damals war, in der Causa korrekt gehandelt hätten. Die Justiz sieht das offenbar anders und wirft Martinz Untreue vor.

Aber nicht nur ihm, die Holding-Vorstände müssen sich ebenfalls vor Gericht verantworten, weil sie das Geld überwiesen haben, und Birnbacher sowieso. Der ÖVP-Chef beteuert in der Causa seit Beginn, dass er nichts Unrechtes getan habe und einen Freispruch erwarte, wenn es zu dem Prozess komme.

Martinz sprach von „Schauprozess“

Martinz sagte im Jänner, er verstehe seinen Rücktritt nicht als Schuldeingeständnis. Er verstehe auch nicht, warum gegen ihn Anklage erhoben werde, aber er wolle die Partei vor Schaden schützen. Er gehe von einem Freispruch aus. „Mein Kollege (Jörg Haider, Anm.) raste in den Tod. Ich habe jetzt einen Schauprozess am Hals.“ Er sei aber froh darüber, dass es nun eine richterliche Entscheidung geben werde.

Archiv Landesholding, Martinz, Haider, Birnbacher

ORF

Freude über den Hypo-Deal. Jörg Haider und Josef Martinz mit den Landesholdingvorständen Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander ]

Martinz im Jänner 2012 bei seinem Rücktritt: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, es ist alles transparent und hochkorrekt abgelaufen.“

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Zu den Gründen für seinen Rücktritt sagte Martinz am 16. Jänner: „Ich muss meine Ehre verteidigen und meine Familie schützen und setze einen wichtigen Schritt für die politische Kultur im Land.“

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