Koloini-Prozess: Anklagebehörde bekämpft Freisprüche

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird die vier Freisprüche im sogenannten Kolonini-Prozess - nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung - bekämpfen.

Der Sprecher der zentralen Staatsanwaltschaft, Martin Ulrich, bekräftigte am Montag aber, dass es im Verfahren gegen den ehemaligen Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider keine wie immer geartete politische Einflußnahme gegeben hätte.

Von Geldwäsche-Vorwurf freigesprochen

Franz Koloini war am vergangenen Freitag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden.

In dem Verfahren war es um Geldzahlungen zweier vermögender Russen auf ein auf Betreiben Haiders hin eingerichtetes Konto gegangen, wobei Haider im weiteren Verlauf für die beiden bei Spitzenvertretern der damaligen Bundesregierung - darunter Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) - interveniert hatte.

Angeklagte: Geldflüsse kein „Sponsoring“

Die Geschäftsmänner hatten um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht. Als Mitangeklagte im Koloini-Prozess hatten sie einen Zusammenhang zwischen ihren Bemühungen um österreichische Reisepässe und der Zahlung von einer Mio. US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein Hypo Alpe Adria-Konto bestritten.

Die Geldflüsse stellten die Russen als Sponsoring des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher dar, der für Minardi 2005 elf Rennen in der Formel 1 bestritten hatte.

WKStA: Berufung wegen Nichtigkeit

Die Freisprüche für die Russen, einen für sie tätig gewordenen Wiener Anwalt und Koloini, dem angekreidet worden war, im Zuge der Konto-Auflösung einen vorhandenen Überhang von rund 197.000 Euro „verschoben“ zu haben, hält die WKStA für verfehlt. „Aus unserer Sicht wäre bei allen vier Personen mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen“, erklärte Behördensprecher Ulrich. Daher habe man gegen die Freisprüche Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet.

Ob und in welcher Form das Rechtsmittel tatsächlich ausgeführt wird, entscheidet sich nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung.

„Zeugenauftritt ohne höherem Erkenntniswert"
Schüssel sei im Zuge des Ermittlungsverfahrens selbstverständlich zeugenschaftlich befragt worden, seine Angaben damit Aktenbestandteil gewesen, bemerkte Ulrich dazu. Ein Zeugenauftritt Schüssels in der Hauptverhandlung "wäre aus unserer Sicht mit keinem höheren Erkenntniswert verbunden gewesen“.

Folglich habe man diesen nicht mehr als Zeugen beantragt: „Es wäre dem Gericht natürlich frei gestanden, von sich aus seine Ladung und Einvernahme vorzunehmen.“

Vehement trat Ulrich mancherorts geäußerten Überlegungen entgegen, die Staatsanwaltschaft habe sich im Koloini-Verfahren möglicherweise von politischen Motiven leiten bzw. instrumentalisieren lassen. Derartige Gerüchte seien „völlig absurd“, die WKStA sei ausschließlich rechtsstaatlichen Kriterien verpflichtet: „Die Vermutung, dass bei uns politische Erwägungen mitgespielt haben könnten, erstaunt und irritiert uns.“

Schüssel bei Prozess nicht im Zeugenstand

Bei einigen Prozessbeobachtern hatte vor allem der Umstand Verwunderung ausgelöst, dass Ex-Kanzler Schüssel in der Verhandlung nicht als Zeuge aussagen musste, obwohl Haider mit Nachdruck schriftlich bei ihm deponiert hatte, die Russen würden die Staatsbürgerschaft „benötigen“, worauf die schwarz-orange Regierung in ihrer allerletzten Ministerratssitzung die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich einstimmig befürwortete.