Hypo-Abbau: BayernLB ortet Gesetzesbruch

Wie angekündigt hat die Bayerische Landesbank (BayernLB) am Donnerstag Beschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das „Hypo-Sondergesetz“ zum Schuldenabbau eingelegt. Österreich verstoße mit dem Gesetz gegen Verfassung und EU-Recht, hieß es.

Die Klage gegen die Republik Österreich wegen des Hypo-Sondergesetzes wurde Donnerstagfrüh in Wien eingereicht. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen die Eigentümer der BayernLB, der Freistaat Bayern und die bayerischen Sparkassen. Der Freistaat Bayern stehe hinter dem Vorgehen der Bank, sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in München.

Die im Zuge der Finanzkrise verstaatliche bayerische Bank macht Verletzung ihrer Grundrechte geltend. Das Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria sei „ein einmaliger Vorgang in Europa und als Prinzip der internationalen Finanzwelt einmalig“, kritisierte Söder: „Ein solches Vorgehen darf nicht Schule machen“. Die Verfassungsbeschwerde gegen das „Sondergesetz“ sei ein „Akt der Notwehr“, betonten Söder und der bayerische Sparkassenpräsident Ulrich Netzer.

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BayernLB-Chef Johannes-Jörg Riegler und der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) bei der Pressekonferenz am Donnerstag.

105-seitige Klage samt Beilagen

VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte am Donnerstag den Erhalt der Klage. Der Individualantrag habe 105 Seiten mit zahlreichen Beilagen: „Dieser Antrag wird nun analysiert und dann werden wir weitere Schritte setzen“, sagte Neuwirth. Zum Beispiel könnte ein Vorverfahren eingeleitet werden, bei dem die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert werde. Zur Dauer des Verfahrens konnte der VfGH-Sprecher keine Angabe machen. Das Finanzministerium meinte am Donnerstag in einem knappen Statement: „Die Vorgehensweise der BayernLB ist kein überraschender Schritt,... der von österreichischen Gerichten zu prüfen ist.“

BayernLB: Wir werden enteignet

Der Vorstandsvorsitzende der BayernLB, Johannes-Jörg Riegler, fand am Donnerstag harte Worte für das Sondergesetz. Er bezeichnete es als ein „mit heißer Nadel gestricktes, verfassungswidriges Gesetz, welches die Sicherheit des Finanzplatzes Österreich grundsätzlich in Frage stellt.“ Österreich verstoße mit dem Gesetz nicht nur gegen seine eigene Verfassung, sondern auch gegen geltendes EU-Recht. Damit würden die BayernLB und zahlreiche weitere Investoren, darunter auch die Weltbank „enteignet“.

Es sei ihm "unverständlich, dass ein zahlungsfähiges Mitgliedsland der EU einen derartigen Rechtsbruch begeht und dadurch nationale wie internationale Investoren bewusst schädigt.“ Sollte dieses Vorgehen sich als „gangbarer Weg“ herausstellen, wären die Folgen für die internationalen Finanzbeziehungen unabsehbar.

Riegler stellte auch weitere Schritte gegen das Hypo-Sondergesetz auf europäischer Ebene in Aussicht. Ob und wann auch europäische Gerichte angerufen werden, ließ Riegler offen. „Auch da prüfen wir alles“, so der BayernLB-Vorstandschef. Kritische Worte fand Riegler auch die österreichische Politik. Vor Jahren sei Österreich in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht vorbildhaft gewesen. „Was in den letzten Jahren passiert ist, tut mir leid“, sagte er.

Minister warnt vor Polit-Krise

Trotz der Klage hatte Bayerns Finanzminister Söder am Mittwoch angekündigt, dass es Vergleichsgespräche mit Österreich geben könne – mehr dazu in Hypo-Abbau: BayernLB klagt Österreich. Auch Bank-Chef Riegler schloss eine Verständigung mit der österreichischen Seite nicht aus. Minister Söder warnte jedoch vor einer „politischen Krise“ in Österreich. Sollte die Beschwerde durchgehen, dann „ist in Österreich was los“, sagte er.

Radikaler Schuldenschnitt

Die Klage der BayernLB ist die erste gegen das auch in Österreich umstrittene Gesetz. Weitere könnten folgen, denn auch andere betroffene Banken und Versicherungen kündigten Klagen gegen das Hypo-Sondergesetz an. Der Nationalrat hatte das Gesetz zum Schuldenschnitt bei der Hypo im Sommer verabschiedet. Es sieht vor, dass Forderungen gegen die Kärntner Hypo erlöschen oder in Zwangsstundungen umgewandelt werden. Die BayernLB müsste damit auf 800 Mio. Euro Forderung verzichten, weitere 1,5 Mrd. Euro sollen bis 2019 zwangsgestundet werden. Den Anleihegläubigern drohen Verluste von bis zu 890 Mio. Euro.

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