Stadion: VfgH weist Anrainer-Beschwerde ab

Eine Anrainerbeschwerde gegen das Stadion Klagenfurt ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen abgewiesen worden. Nun muss sich der Verwaltungsgerichtshof damit befassen. Unter anderem geht es um die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Rechtsanwalt Franz Unterasinger hatte im Namen einer Gruppe von Anrainern Beschwerde gegen die Bewilligung des Stadions eingereicht, unter anderem wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (UVP). Diese war ursprünglich als nicht notwendig erachtet worden, da das Fußballstadion nur temporär mit gut 30.000 Plätzen ausgestattet und nach der EURO 2008 auf eine Kapazität von 12.000 Zuschauern rückgebaut werden sollte. Das Stadion wurde - nach jahrelangem Hickhack - in der ursprünglichen Größe fertiggestellt. Insgesamt kostete das Station 93 Millionen Euro, hätte der Verfassungsgerichtshof den Anrainern recht gegeben, dann hätte das Stadion vermutlich abgerissen werden müssen.

Causa an Verwaltungsgerichtshof weitergereicht

Die Verfassungsrichter haben die Anrainer-Beschwerde jetzt aber zurückgewiesen. Teilweise aus formalen Gründen, weil man nicht zuständig sei. Teilweise weil die Behandlung der angeführten Gründe keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, sagt VfGH-Sprecher Crhistian Neuwirth. Es konnten keine schweren Fehler im Verfahren gefunden werden.

Leeres Stadion

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In der Beschwerde hatte Unterasinger aber vorsorglich beantragt, im Falle einer Ablehnung durch den VfGH die Causa an den Verwaltungsgerichtshof weiterzuleiten. Dies hat der VfGH auch gemacht. Beim Verwaltungsgerichtshof werden Fragen wie die UVP, die Bewilligung als multifunktionales Stadion, Lärm- und Parkplatzprobleme geprüft. Der Verwaltungsgerichtshof werde den Anwalt der Anrainer jetzt auffordern, die Beschwerde neu zu formulieren und sich danach damit befassen, sagt VwGH-Sprecher Heinz Kail. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, könne er noch nicht sagen, einige Monate werde es aber sicher dauern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof liegt übrigens bei zwei Jahren.

Stadt fühlt sich bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof bestätigt den Standpunkt der Stadt, hieß es in einer Reaktion aus dem Klagenfurter Rathaus. Der Verfassungsgerichtshof habe insbesondere die geltende Flächenwidmung „Sondergebiet“ als unbedenklich angesehen und daher keinen Grund zur Aufhebung der Baubewilligung gesehen. Das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof müsse nun abgewartet werden, sagt der Anwalt Stadt, Wolfgang Berger. Die Stadt habe in den Anrainerschutz bereits 4,35 Millionen investiert, betont Bgm. Christian Scheider (FPÖ).

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