Rauchmelder ab Ende Juni Pflicht

Ende Juni muss laut Kärntner Bauvorschrift in allen Wohnräumen - egal ob in Privathäusern oder Mietwohnungen - ein Rauchmelder installiert sein. Etwa eine Million Geräte, die bei einem Brand Leben retten sollen, müssen montiert werden.

Für die Montage der Rauchmelder ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung verantwortlich. Alleine die neue Heimat betreut 12.000 Wohnungen, in denen bis Ende Juni fast 50.000 Rauchmelder zu montieren sind. Die gemeinnützigen Wohnbauträger des Landes setzten auf Geräte, die im Handel um die 30 Euro pro Stück kosten. Neben einem Rauch- verfügen sie auch über einen Hitzesensor und haben zehn Jahre Garantie.

Rauchmelder

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Die Palette der im Handel angebotenen Rauchmelder ist groß: Sie kosten zwischen fünf und 50 Euro.

Teurere Geräte ersparen Batterienwechsel

Mario Schwagerles Firma aus Tainach ist für die Montage von 48.000 Rauchmeldern zuständig. Sie sind mit einer besonders langlebigen Lithium-Batterie ausgestattet. Probleme kann es geben, wenn bei billigeren Geräten die austauschbare Batterie gewechselt werden muss. In solchen Fällen gibt der Rauchmelder alle 90 Sekunden einen Warnton ab.

Günther Kostan ist Sprecher der gemeinnützigen Wohnbauträger im Land. Weil es schon schwierig sei, in die einzelnen Wohnungen zu kommen, habe man sich für ein teureres Gerät entschieden. Der häufige Batteriewechsel fällt weg. Das Geld dafür kommt aus dem Erhaltungsbeitrag. „Diese Rauchmelder sind qualitativ hochwertig und ihre Batterien können nicht ausrinnen. Sie halten etwa zehn Jahre lang“, so Kostan.

Rauchmelder Montage

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In Privathäusern sind die Eigentümer für die Montage von Rauchmeldern verantwortlich, in Mietwohnungen die Verwaltungen. Bei der Installation wird ein Magnetplättchen an die Decke geschraubt, an dem dann der Rauchmelder hängt.

Tausende Rauchmelder werden in diesen Wochen jeden Tag montiert. Sie müssen in allen Wohnräumen installiert werden, mit Ausnahme von Küche und Bad.

Mario Schwagerle: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Rauchmelder bis 30. Juni nachgerüstet werden. Sehr viele Genossenschaften kommen jetzt erst drauf, dass das Gesetz ab 30.6. eintritt und führen jetzt noch Ausschreibungen durch.“

Peter Matha Mario Schwagerle Rauchmelder

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Redakteur Peter Matha und Rauchmelder-Experte Mario Schwagerle

Wer ist für Wartung zuständig?

Günther Kostan sagt, dass die Rauchmelderpflicht einige Fragen dazu aufwerfe, welche Pflichten Vermieter und Mieter hätten: „Es kann durchaus sein, dass die Rauchmelder einmal nicht funktionieren. Dann wird meist die Hausverwaltung dafür verantwortlich gemacht, dass sie sie warten muss. Aber wie soll man das machen, wenn man nicht in die Wohnung hineinkommt?“

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