„Aufgezeigt“: Pferdehof ohne Wasser
Hildegard Herzog ist Pferdeliebhaberin. Deshalb kaufte sich die Unternehmerin, die vier Pferde besitzt, ein eigenes Gestüt in Althofen bei Grafenstein. Der Hof wird seit gut 40 Jahren von einer Genossenschaft mit Trinkwasser versorgt. Aber seit Hildegard Herzog Eigentümerin ist, fließt kein Tropfen Wasser mehr. Die Genossenschaft baute eine Sperre in die Zuleitung ein und verweigerte die Wasserversorgung.
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Mitglied ja oder nein
Laut Herzog ging es um verschiedenste Fragen, einmal war die Leitung zu tief, einmal kaputt, dann habe es keine Anteile gegeben, dann waren die Anteile doch da. Herzog zahlte die Schulden der Vorbesitzerin, doch es half nichts. Sie fühlte sich von der Genossenschaft schikaniert. Die Probleme reichten wohl schon weit zurück zu den Vorbesitzern, außerdem dürfte sie als „Zugereiste“ den Hof anderen Interessenten vor einer Versteigerung weggeschnappt habe. Die Frage, um die sich aber alles dreht, lautet letztlich, wurde die neue Eigentümerin beim Kauf des Hofes Genossenschaftsmitglied, oder nicht.
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Zähes Ringen mit Hilfe von Anwälten
Herzog sagte, der Obmann der Genossenschaft habe zu Beginn, als sie schon Eigentümerin war, die Leitung gesperrt. Seitdem gibt es ein zähes Ringen und für Hildegard Herzog hohe Kosten für Anwalt, die Notunterbringung der Pferde, doppelte Wohnungskosten und für die Kreditrate für den Pferdehof. Verhandlungen, Beweise oder Angebote brachten nichts. Obmann der Genossenschaft ist Stefan Nastran: „Es waren jahrelang Versäumnisse da, weil es schwierige Besitzverhältnisse gegeben hat, dann wurde verkauft. Für uns war das Problem, dass wir das nicht regeln konnten.“ Umstritten seien die Anschlusskosten gewesen, es habe auch eine Privatleitung vom Erstbesitzer gegeben, das habe die Genossenschaft nicht regeln können.
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Übertragungsfrage rechtlich zu klären
Nastran hat zwar der Vorbesitzerin des Gestüts 5,72 Genossenschaftsanteile übertragen, diese Übertragung ist aber umstritten und möglicherweise rechtlich nicht korrekt verlaufen. Daher sei fraglich, ob Frau Herzogs Gestüt überhaupt Anteile an der Genossenschaft hat, meinte Nastran: „Das ist noch nicht ausdiskutiert, weil die Rechtsmeinung noch nicht sicher ist.“ Auch die Bezirkshauptmannschaft, die die Genossenschaften beaufsichtigt, schafft keinen Kompromiss. Klaus Bidovec von der Wasserrechtsabteilung bemüht sich seit August um eine Einigung: „Es hat auch eine Gespräch mit allen Beteiligten gegeben, in dem ein vernünftiger Kompromiss erzielt wurde, der aber von der Wassergenossenschaft widerrufen wurde.“
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Auch Bürgermeister versuchte zu vermitteln
Wasser ist ein Menschenrecht, an sich ist da gar nichts kompliziert, sagt Grafensteins Bürgermeister Stefan Deutschmann. Die Genossenschaft habe Wasser und Frau Herzog brauche Wasser: „Ich sehe in dieser Handlung von Herrn Nastran überhaupt keinen Sinn. Er ist der Obmann einer Wassergenossenschaft und ein positives Einvernehmen kann man nur erreichen, wenn man sich gegenseitig unterstützt.“ Mit seiner Meinung ist er in Grafenstein nicht allein. Auch im Gemeinderat forderte der Bürgermeister den Obmann zweimal auf, endlich das Wasser aufzudrehen.
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Ohne Erfolg bisher: „Es ist für einen Bürgermeister nicht einfach, weil der Bürgermeister mit seiner Wasserversorgung die Verpflichtung hat, jeden Bürger, jedes Gehöft, das Wasser benötigt, damit auch zu versorgen. Wasser ist ein Menschenrecht.“ Sage der Obmann nein, könne man nur Hilfe bei der Bezirkshauptmannschaft holen. Rechtlich könnte man dann der Genossenschaft den Auftrag erteilen, dieses Gehöft zu versorgen.
Kompromiss bis zu endgültigen Klärung
Die „Aufgezeigt“-Redaktion sucht nach einer friedlichen Lösung. In den Unterlagen fällt auf, dass in den letzten fünf Jahren mehrfach Anteile übertragen wurden, dass es Ungenauigkeiten oder formale Fehler gibt. Redakteurin Gudrun Maria Leb wies die Obleute der Genossenschaft auf den Schaden hin, den Hildegard Herzog mit monatlich 10.000 Euro beziffert und auf mögliche Schadenersatzklagen.
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Geld treuhänderisch hinterlegt
Bei einem Treffen auf dem Pferdehof gab es einen Kompromiss: Herzog kann einen Wasserliefervertrag abschließen, wenn sie die Haftung für ihre Leitung übernimmt und vorläufig die Anschlussgebühr der Genossenschaft auf ein Treuhandkonto legt, bis der Streit um die Anteile geklärt ist. Es wurde ein entsprechender Vertrag unterschrieben. Hildegard Herzog hinterlegte 12.600 auf dem Treuhandkonto ihres Anwalts.
Sendungshinweis:
„Aufgezeigt“, 22.1.2019
Falls sie tatsächlich kein Mitglied der Genossenschaft sein sollte, müsste sie dafür die entsprechenden Anteile erwerben. Das Geld bleibt beim Anwalt, bis diese Frage geklärt ist. Die Bezirkshauptmannschaft wird als Aufsichtsbehörde noch einmal zu einer Gesprächsrunde laden und einen Bescheid erlassen. Bis dahin darf sich Hildegard Herzog aber über fließendes Wasser freuen.