„Aufgezeigt“: Grabstreit in Molzbichl
Familie Keuschnig besitzt seit 58 Jahren ein Grab am Friedhof Molzbichl. Seit sie es hergerichtet hat, entbrannte ein Streit mit der Friedhofsverwaltung des Pfarrgemeinderates. Claudia und Walter Keuschnig bekamen von der Friedhofsverwaltung die Aufforderung, ihr Familiengrab zu verkleinern. Walter Keutschnig sagt: „Wenn wir es verschieben oder verkleinern müssen, muss ich meine Großeltern im Freien lassen. Das kann ich einfach nicht tolerieren.“
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Auf der anderen Seite steht die Friedhofsverwaltung von Molzbichl, die unbedingt neben dem Grab von Familie Keuschnig noch ein Einzelgrab unterbringen will.
Maßeinheiten für Gräber
Einzellige Gräber sind 1,10 Meter breit, Familiengräber bis zu 2,20 Meter.
Als Vertretung sagt Barbara Staber, Herr Keuschnig habe die Grabanlage errichtet, wie er sie haben wollte. Er habe die Hinweise der Friedhofsverwaltung auf einen Meter Restabstand missachtet.
Fläche für Einzelgrab angeblich bereits reserviert
Sie zeigt bei einem Lokalaugenschein, dass auf dem Friedhofs- oder Gräberplan von Molzbichl an dieser Stelle ein Einzelgrab eingezeichnet ist. „Dieses Grab ist schon reserviert - für einen Menschen, der sich sehr aktiv in der Pfarrgemeinde beteiligt.“ Die anderen freien Flächen seien laut Staber schon reserviert: „Teilweise sind sie schon vergeben bzw. gibt es mündliche Versprechen.“ Die treuen und langjährigen ehrenamtlichen Mitarbeiter der Pfarre Molzbichl zahlen nichts für die Reservierung. Der Freidhofsverwalter sei einer davon. Er stand dem ORF Kärnten für keine Stellungnahme zur Verfügung.
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Pfarre: „Es geht ums Prinzip“
Aus Sicht der Pfarre Molzbichl ist Walter Keuschnigs Verhalten Schuld an der ganzen Misere. Laut Staber sei in der Friedhofsverordnung festgehalten, dass derjenige, der ein neues Grab erstellt, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen habe. Das habe Herr Keutschnig verabsäumt.
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Es sei lediglich eine „lose Absprache“ erfolgt, bei der ihm die Friedhofsverwaltung mitgeteilt habe, dass ein Restbestand von einem Meter übrig sein müsse. Dieser ein Meter breite Streifen sei bei der Errichtung der Grabstätte nicht eingehalten worden, wodurch sich ein Einzelgrab nicht ausgehe. Bei dem Lokalaugenschein des ORF Kärnten am Friedhof Molzbichl zeigte sich, dass wenige Schritte weiter eine große Fläche frei ist. Laut Staber sei diese auch nicht reserviert: „Es sind andere freie Gräber da, aber es geht einfach ums Prinzip.“
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Auf die Frage, ob ihm die Friedhofsverwaltung tatsächlich vor Errichtung des neuen Grabes schon Bescheid gesagt habe, dass ein Meter frei bleiben müsse, sagt Keuschnig, so stimme das nicht ganz: „Man ist an uns herangetreten und hat gesagt, wir mögen das Grab einzellig machen. Wir haben klar gesagt, dass wir damit nicht einverstanden sind und dass wir das Grab wieder so errichten werden, wie es früher war.“
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Ungereimtheiten auf Plan entdeckt
Noch eine Ungereimtheit fällt bei dem Lokalaugenschein bzw. beim Nachmessen am Freidhof Molzbichl auf: Der Friedhofs- oder Gräberplan, auf den sich die Pfarre bezieht, stimmt mit der Wirklichkeit überhaupt nicht überein.
Walter und Claudia Keuschnig bekommen ihn dem Besuch von Gudrun Maria Leb zum ersten Mal gezeigt. Ihnen fällt auf, dass dort der Name „Walter Zwittnig“ vermerkt wurde. Walter Keutschnig sagt: „Es gibt aber keinen Zwittnig Walter. Ich heiße nicht so.“
Sendungshinweis:
„Radio Kärnten Mittagszeit“, 16.6.2018
Die Gräberbelegung betreffend bemängelt er, dass nur ein Grab für zwei Personen am Plan aufgezeichnet sei. Tatsächlich würden sich aber vier Personen in dem Grab befinden: „Mein Großvater, meine Großmutter, Theo und meine Mutter.“
Auch die Friedhofsverordnung der Diözese Gurk kennt die Familie noch nicht, als das Grab hergerichtet wird. In dieser Verordnung steht aber eindeutig, dass man die Planung der Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung einreichen und genehmigen lassen muss.
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Experte: Lösung muss bis 2019 gefunden werden
Burkhard Kronawetter vom Bischöflichen Ordinariat schreitet bei Konfliktfällen ein und war auch schon in Molzbichl. Er erklärt, dass der dortige Friedhof sehr klein und es daher notwendig sei, genau zu schauen, welche Grabstellen überhaupt noch möglich sind, um den zukünftigen Bedarf abdecken zu können.
Auf die Frage, welche Lösung er in der „Causa Keuschnig“ für richtig erachten würde, zumal dabei sogar von einer Auflösng des Familiengrabes die Rede sei, sagte der Experte: „Es geht nicht darum, jemanden zu exhumieren oder das Grab aufzulassen. Es geht darum, die Einfassung so zu versetzen, dass ein zusätzliches Einzelgrab daneben noch Platz hat.“
Telefonstunde bei Radio Kärnten
Am Dienstagnachmittag kommen ab 14.00 Uhr Burghard Kronawetter vom Bischöflichen Ordinariat und Alexander Jelly, Rechtsanwalt in Villach, ins „Radio Kärnten“-Studio. Sie können dann ihre Fragen zum Thema „Friedhofsverordnung und Gräberplan“ stellen.
Abhängig davon, wann dieses Einzelgrab gebraucht werde, könne nach einem Kompromiss gesucht werden: „Aus meiner Sicht wäre es grundsätzlich möglich, die nächste Änderung dann vorzunehmen, wenn entweder dieses Einzelgrab konkret gebraucht wird, oder aber beim Grab der Familie Keuschnig eine Änderung durchzuführen ist.“
Das bedeutet also, dass Familie Keuschnig für den Grabrückbau Zeit gewinnt. Das Grab ist für zehn Jahre gemietet, 2019 läuft diese Miete aus und die Friedhofsverwaltung kann eine neuerliche Zehn-Jahres-Miete verweigern. Das ist rechtlich gedeckt. Bis dahin muss im Grabstreit von Molzbichl eine Lösung gefunden werden.