„Aufgezeigt“: Defekter Solarboiler als Kostenfalle

Ein defekter Solarboiler und hohe Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, stehen diesmal im Mittelpunkt von „Aufzeigt“. Erika Tusch und Oskar Egarter erlitten 3.700 Euro Schaden. Einen Teil davon bekommen sie in Form eines Gutscheins zurück.

Erika Tusch aus Prägrad und ihr Lebensgefährte Oskar Egarter kauften von zwölf Jahren einen Sonnenkraft-Solarboiler, der unmittelbar nach einer Stromabschaltung der Kelag kaputt wurde und ausgetauscht werden musste. Wie Sachverständiger Valentin Happe feststellte, war die Anode verbraucht. Der Boiler habe oben ein Heizregister und unten ein zweites Register für Warmwasser. „Jeder Speicher hat auch eine Magnesiumanode. Man sagt dazu Opferanode, weil sie sich opfert.“ Magnesium ist ein unedles Metall und wird vom Wasser schneller angegriffen als Stahl. Es schützt die anderen Eisenteile, erklärt der Experte.

Grundsätzlich sollte die Opferanode alle zwei Jahre überprüft und spätestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden, damit es nicht zu Problemen kommt. „Leider weiß das niemand. Es sollte aber auch Aufgabe des Installateurs sein, den Kunden darauf hinzuweisen“, räumt der Sachverständige ein.

Aufgezeigt Solarboiler

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Erika Tusch, Oskar Egarter, Gudrun Maria Leb und Valentin Happe bei der Durchsicht der Unterlagen

Versicherung will für Schaden nicht aufkommen

Erika Tusch ließ den Boiler regelmäßig warten und schloss eine Eigenheim-Superschutz-Haushaltsversicherung bei der Donau-Versicherung ab. Als der Schaden auftrat nahm ihr Versicherungsvertreter diesen auf: „Wir beauftragten die Firma Spitzer, einen neuen Boiler mit Kontrollknopf für die Anode zu installieren. Als die Rechnung kam, übergab ich sie dem Versicherungsvertreter. Er sagte mir dann erst, dass die Versicherung nicht zahle.“ Oskar Egarter ergänzt, dass die Versicherung behaupte, dass der Boiler nicht versichert sei.

Aufgezeigt Solarboiler

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Auf den ersten Blick viel versprechende Versicherungspolizze von Erika Tusch

Aufgezeigt-Anwalt: Kein Schutz für ganze Anlagen

Versicherungsexperte Oliver Lorber sagt, dass grundsätzlich in der Leitungswasserschadensversicherung nur gedeckt sei, wenn zum Beispiel ein Rohr breche: „Dazugehörige Anlagen, wie im konkreten Fall der Solarboiler, sind ausgenommen. In der sogenannten Eigenheim-Superschutz-Polizze sind auch diese Nebeneinlagen eingeschlossen - vorausgesetzt, dass ein Rohrgebrechen vorliegt.“

Die Donauversicherung teilte auf Anfrage des ORF Kärnten mit: „Leider können wir mit unserem jetzigen Wissensstand keine Aussage tätigen. Es hat dazu lediglich eine mündliche Anfrage des Versicherungsmaklers an unsere Leistungsabteilung gegeben. Eine schriftliche Schadensmeldung, sowie Rechnungen zu diesem Ereignis haben wir nie erhalten.“ Dem „Aufgezeigt-Team“ liegt allerdings der Schriftverkehr zwischen Makler und Versicherung vor, ebenso die Weigerung der Donau Versicherung, den Schaden zu übernehmen.

OGH-Erkenntnis zu irreführenden Namen

„Aufgezeigt“-Anwalt Oliver Lorber wird mit der Donau noch einmal nachverhandeln, denn es gibt auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die für Erika Tuschs "Superschutz-Eigenheim-Plus-Polizze angewendet werden könne.

„Dieses Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, besagt, dass dort, wo Bezeichnungen wie Top-Schutz oder hier Super-Schutz verwendet werden, der Deckungsumfang zu erweitern ist. Schon im Sinne einer All-Risk-Deckung ist jeder Schaden und jedes Risiko gedeckt, wie es der landläufige Versicherungsnehmer versteht, wenn er so eine Versicherung abschließt.“

Aufgezeigt Solarboiler

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Aufgezeigt-Anwalt Oliver Lorber

Installateur übernimmt Kosten für Zusatzarbeiten

Valentin Happe kam bei einer Begutachtung des neuen Geräts im Keller zu folgender Expertise: „Die Anlage ist fachmännisch und technisch korrekt installiert. Da gibt es nichts zu sagen. Mir fiel nur auf, dass sehr viele Stunden aufgewendet wurden - cirka 30 Mannstunden. Ich denke, dass das geringer sein sollte.“

Sendungshinweis:

„Aufgezeigt“, 5.12.17

Experte: Pauschale von 750 Euro überhöht

Laut Ansicht des Experten sei eine Pauschalsumme an Rohrmaterial in der Größenordnung von 750 Euro überhöht. Damit konfrontiert entgegnet Walter Spitzer, Chef des gleichnamigen Installateurunternehmens in Feldkirchen, dass es ein Angebot mit dem Anschlussmaterial gegeben hatte, das dann auch verrechnet wurde. Die verrechnete Arbeitszeit setze sich aus der Eruierung des Schadens und des Boiler-Tausches, der in einem Tag erledigt wurde, zusammen. „Es gab dann auch Arbeiten auf Kundenwunsch, wo zusätzlich eine Installation bei der Wasserleitung gemacht wurde“, so Spitzer. Deshalb sei auch mehr verrechnet worden als rein der eine Tag, am dem der Boiler getauscht wurde. Spitzer konnte dies mit allen Montagezetteln belegen, die Erika Tusch auch unterschrieben hatte.

Ein Entgegenkommen Firma werde es insofern geben, dass nur der eigentliche Boilertausch verrechnet werde, sicherte Spitzer im Gespräch mit Gudrun Maria Leb zu. „Alle Arbeiten, die wir zusätzlich dort vorgenommen haben, werden wir in Kulanz nicht in Rechnung stellen.“ Er habe Verständnis für die Situation seiner Kundin.

Aufgezeigt Solarboiler

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Solarpaneele auf schneebedecktem Dach

Sonnenkraft stellt Gutschein für Wartung

Normalerweise und bei richtiger Wartung hätte ein Boiler 20 Jahre Lebensdauer. Obwohl die Garantie erloschen ist und der Hersteller nichts für den Defekt kann, bekommt Familie Tusch-Egarter von der Firma Sonnenkraft in St. Veit/Glan einen Gutschein im Wert von 285 Euro für die nächstjährige Wartung der Solaranlage geschenkt.

Am Dienstagnachmittag sind Anwalt Oliver Lorber und Sachverständiger Valentin Happe zu Gast im Radio Kärnten Studio. Sie stehen in der „Family“ ab 14.00 Uhr für Fragen zur Verfügung.