Aufgezeigt: Jahrelanger Kampf um Bauwidmung

Ein Feldkirchner Unternehmer kämpft seit Jahren um eine Bauwidmung für seinen Sohn. Das Grundstück grenzt direkt an eine Siedlung und ist seit Jahren erschlossen. Trotzdem stellen sich Gemeinde und Land quer, weil die Raumordnung dagegen spricht.

Seit fünf Jahren kämpft der Holzmeister von Feldkirchen, Herbert Schurian, um eine Bauwidmung für seinen Sohn Roland. Das Grundstück in Tramoitschig, das er ihm schenken will, grenzt direkt an eine Siedlung. Gemeinde und Land legen sich quer, weil das Raumordnungkonzept gegen eine Verbauung spricht.

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Das Grundstück liegt mitten im Siedlungsgebiet

Herbert Schurian versteht die Argumentation nicht: „Das Grundstück liegt an der Straße und ist also aufgeschlossen. Ich möchte daraus ja kein Kapital schlagen. Ich möchte es meinem ältesten Sohn für den Bau eines Hauses schenken, als Starthilfe für seine Familie.“ Immer wieder stellte Schurian Widmungsanträge, die aber abgelehnt wurden. Sohn Roland ist mittlerweile „von der ewigen Warterei“ sehr genervt: „Ich habe schon mit der Hausplanung begonnen und musste alles wieder auf Eis legen.“

Schottergrube ohne Schotterabbau als Bremsklotz

Das Grundstück liegt knapp außerhalb des örtlichen Entwicklungskonzeptes. Dieses Konzept regelt in der Gemeinde, wo gebaut werden darf und wo nicht. Weil Schurians Grund auch an eine Schottergrube grenzt, befürchten die Behörden Nutzungskonflikte wegen Lärm und Staub. Daher das klare Nein.

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Aufgezeigt, 17.10.2017

Allerdings passiert in der Schottergrube schon seit fünf Jahre nichts mehr, bestätigte uns Inhaber Kurt Ronacher. Geplant sei, die ausgekofferte Grube wieder zu befüllen und zu rekultivieren. Er habe jedenfalls kein Problem eine Umwidmung von „Schottergrube-Grünland“ auf Landwirtschaft zu beantragen. Eine Schottergrube ohne gewerblichen Schotterabbau und das Raumordnungskonzept, das sind also die Bremsklötze für die Familie Schurian.

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Streit um Widmung

Ein Grundstück im Siedlungsgebiet liegt außerhalb des Entwicklungskonzepts der Gemeinde und darf deswegen nicht bebaut werden.

Umstrittene Raumordnungskonzepte

Jede Gemeinde hat ein örtliches Entwicklungskonzept, ein so genanntes Raumordnungskonzept, das die Bebauung und den Schutz des Naturraumes regeln soll. Damit soll eine Zersiedlung verhindert werden und hohe Folgekosten für Kanal, Wasser und Müllentsorgung.

Diese Raumordnungskonzepte „entmündigen“ aber auch Bürgermeister und Gemeinderäte, die bei Grenzfällen ohne Zustimmung des Landes keine Baugenehmigung mehr erteilen dürfen. Die Konzepte sind auch vielen Grundstückseigentümern ein Dorn im Auge, weil unbebaute Flächen von Bauland in Naturraum einfach zwangsumgewidmet wurden - vielfach ohne Entschädigung für die Wertminderung.

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Raumordnungsgutachten nötig

Grundsätzlich differenziere die Raumordnung zwischen Grundflächen, die bebaut werden können und solchen, die freigehalten werden müssen, erläutert Egon Jusner von der Abteilung Raumplanung des Landes. Vor allem sollen dadurch Nutzungskonflikte und Zersiedelung zu vermeiden.

Im Fall Schurian droht durch die Baulandwidmung aber weder ein Nutzungskonflikt, noch eine Zersiedelung. Um den Fall zu bewerten, brauche es letztlich ein Gutachten, sagt Egon Jusner. Bei einem positiven Gutachten sei „eine geringfügige Überschreitung der Siedlungsgrenze der Gemeinde“ denkbar – also eine Umwidmung in Bauland.

Gemeinde will Gutachten beantragen

Dieses Raumordnungsgutachten müsste die Gemeinde in Auftrag geben. Und dieses will die Gemeinde nun in Auftrag geben, sagte der Feldkirchner Bürgermeister Martin Treffner (ÖVP) auf ORF-Anfrage. Allerdings hofft die Gemeinde bei den Kosten für das Gutachten auf Unterstützung des Landes. Denn an der Grenze zum Siedlungsbereich könnten dann mehrere Gutachten für eine mögliche Baulandwidmung nötig sein, sagt der Bürgermeister.

Bei den Schurians gibt es also noch Hoffnung auf eine Umwidmung. Für Roland Schurian ist diese eine existenzielle Frage: „Mit dem Geld für ein neues Grundstück, kann ich am Grund meines Vaters schon den Rohbau bauen.“ Und dieser Rohbau könnte - wenn alles gut geht - vielleicht schon im kommenden Jahr stehen, in Tramoitschig, wenige Schritte vom Elternhaus Schurian entfernt.