„Aufgezeigt“: Traurige Verlassenschaft

Zweieinhalb Jahre nach dem Unfalltod von Michael Konetschnig ist seine Verlassenschaft noch immer nicht abgeschlossen - eine schwere Belastung für seine Mutter. Der erste Fall nach der Sommerpause in der Serie „Aufgezeigt“.

Michael Konetschnig aus Brückl verunglückte im März 2015 tödlich bei einem Verkehrsunfall. Seine Verlassenschaft ist auch nach zweieinhalb Jahren nicht abgeschlossen. Das belastet Mutter Anneliese Theiermann schwer: „Ich kann nicht abschließen.“ Immer wieder werde der Fall aufgerollt, immer wieder werde die Privatsphäre ihres Sohnes durchleuchtet. Vom Notar fühle sie sich „total verlassen“, erzählt sie „Aufgezeigt“-Redakteurin Gudrun Maria Leb.

Aufgezeigt Verlassenschaft

ORF

Anneliese Theiermann mit ORF-Redakteurin Gudrun Maria Leb am Grab ihres Sohnes

Nachlass von Insolvenzverfahren überschattet

Michael war bei seinem Unfalltod 27 Jahre alt, alleinstehend und kinderlos - und er hatte Kreditschulden bei einer Bank. Der überschuldete Nachlass machte ein Insolvenzverfahren nötig, außerdem mussten einige Hinterbliebene eine Erbverzichtserklärung abgeben. Mutter Anneliese Theiermann wollte lediglich die Begräbniskosten erstattet, „passiert ist trotzdem nichts“, sagt sie.

Gericht bewilligte mehrere Nachfristen

Bei Michaels Nachlass ist das Bezirksgericht St. Veit an der Glan zuständig, es setzte einen Notar aus Eberstein als Gerichtskommissär ein. Weil aber die Schulden Michaels Vermögen überstiegen, musste eine Insolvenz eröffnet werden und das ist nicht alltäglich. Vielleicht deshalb gewährte das Bezirksgericht St. Veit in diesem Fall immer wieder Nachfristen, vier insgesamt, von denen der Notar keine einhielt.

Anneliese Theiermann beschwerte sich wegen der Länge des Verfahrens bei Gericht. Im November 2015 wurde sie vom Gericht als Verlassenschaftskuratorin eingesetzt. Was das ist, erfuhr sie nicht: „Ich wurde nicht aufgeklärt, welche Pflichten und Rechte damit verbunden sind.“

Gericht: Längere Dauer durch Umstände begründet

Die Redaktion fragte bei Gericht wegen der Länge des Verfahrens nach und bekam ein sehr umfangreiches Protokoll vom Mediensprecher des Gerichtes, Manfred Herrnhofer. Zusammengefasst wies das Gericht den Vorwurf zurück, dass der Notar von Eberstein untätig gewesen sei. Verzögerungen habe es durch den Erbverzicht von Michaels Hinterbliebenen und durch die Überschuldung des Verstorbenen gegeben. Daher der Schluss des Gerichts: „Fallaktuell ist die längere Erledigungsdauer durch die Umstände begründet.“

Der Notar aus Eberstein durfte zu diesem Fall keine Stellung nehmen, als Gerichtskommmissär berief er sich auf seine amtliche Verschwiegenheitspflicht.

Und plötzlich geht alles ganz schnell

Rund zwei bis acht Monate dauern Verlassenschaftsverfahren üblicherweise, versicherte man bei der Notariatskammer. Als das „Aufgezeigt“-Team nachfragte, ging plötzlich dann auch für Anneliese Theiermann plötzlich alles ganz schnell. Am Drehtag lag der Vermögensstatus des Notars aus Eberstein in ihrem Postkasten – jener Vermögensstatus, auf den sie zweieinhalb Jahre warten musste.

Experten beantworten Hörerfragen

Der Notar von Eberstein durfte zu dem Fall keine Stellung nehmen. Als Gerichtskommissär berief er sich schriftlich auf seine amtliche Verschwiegenheitspflicht: „Ich darf Ihnen versichern, dass ich persönlich gerne umfassend in der Sache Auskunft geben würde. Aber die gesetzlichen Regelungen erlauben mir das leider nicht."

Die in dem Schreiben angegebene Überschuldung stimme allerdings nicht, sagte Michaels Mutter. Was stimmt oder nicht, ließ sich nicht nachprüfen. Trotz Vollmacht bekam die Redaktion beim Notar keine Akteneinsicht. Mit den jetzt vorliegenden Unterlagen des Notars kann Anneliese Theiermann aber als Verlassenschaftskuratorin nun ein Insolvenzverfahren über Michaels Nachlass beantragen. Arno Ruckhofer vom Alpenländischen Kreditorenverband, der „Aufgezeigt“ in diesem Fall unterstützte, empfahl, einen Insolvenzantrag beim Landesgericht Klagenfurt zu stellen. Dann wird Michaels verbleibendes Vermögen verwertet und der Erlös an die Gläubiger ausbezahlt.

Ein neues Grab für Mutter und Sohn

Noch ist das Verfahren also nicht abgeschlossen, aber ein Ende ist in Sicht. Sie habe nun die Hoffnung, „dass ich abschließen kann, dass ich darüber nicht mehr reden muss“, sagte Annelise Theiermann. Und nun, so Theiermann, könne sie auch Michaels Urne in ihr neues Zuhause nach Gablern mitnehmen: „Dort bekommt er ein neues Grab und dort werden wir uns nach meinem Tod wiedersehen.“