„Aufgezeigt“: Papierkrieg um Stromrechnung

Sechs Jahre lang hat die Energie Klagenfurt die Eigentumswohnung von Helga Eberhard mit Strom beliefert, obwohl in der Wohnung eine Sicherung verplombt worden war. Der Strom floss trotzdem, Rechnung kam keine. Die Nachzahlung beträgt 2.800 Euro.

Seit Oktober 2016 führt Helga Eberhard einen Papierkrieg mit den Klagenfurter Stadtwerken. Sie hat eine Eigentumswohnung, die vermietet war. Als die Mieter im Jahr 2010 auszogen, verplombten die Stadtwerke eine Sicherung, damit kein Strom mehr fließen konnte. Danach zog ihr Sohn ein. Er hatte jedoch immer Strom, weil es eine zweite Sicherung gab, die nicht verplombt war. Wer die zweite Sicherung einbaute, wisse sie nicht, so Helga Eberhard.

Sechs Jahre lang machte sich die Familie keine Gedanken darüber. „Mein Sohn hat gedacht ich zahle den Strom, ich habe gedacht er zahlt den Strom und so ist das ganze entstanden.“ Eberhard kam erst darauf, als sie ihre Wohnung verkaufen wollte. „Als ich den Zähler ablesen wollte, bin ich erst drauf gekommen, dass die ganzen Jahre keine Stromrechnung gekommen ist.“ 14.500 Kilowattstunden Strom fielen im Zeitraum von sechs Jahren an. Helga Eberhard soll jetzt 2.821 Euro bezahlen.

Stadtwerke: Kurioser Fall

Es gibt im Fall Eberhard zwei Sicherungen, bestätigte Helge Spendier, Prokurist bei den Stadtwerken: „Der Nachzählerbereich ist verblombt und ausgeschaltet. Die Situation ist, dass die Vorzählersicherung nicht verblombt ist. Wir können heute leider nicht mehr vollständig eruieren, warum das so ist. Das ist eine Tätigkeit, die tausende Male im Jahr durchgeführt wird, das ist also eine völlige Routinetätigkeit und Richtlinien sehen eigentlich vor, dass so etwas vom Netz genommen wird. Warum hier eine Sicherung eingeschaltet ist, können wir aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehen.“

Von einer Mitschuld der Stadtwerke will Spendier nicht sprechen: „Es ist eine Verkettung von Umständen aufgetreten, dass es zu diesem kuriosen Fall gekommen ist.“

Sendungshinweis:

Radio Kärnten „Stadt-Land“; 7.2.2017

Dass sie eine Mitschuld trifft, weiß Helga Eberhard. „Mir hätte das natürlich auffallen müssen, aber das ist irgendwie im Stress untergegangen.“ Sie ist berufstätig und pflegt ihren Mann, der seit einem Autounfall gelähmt ist. „Das wäre allerdings nie passiert, wenn die Stadtwerke die richtige Sicherung verblombt hätten, dann wäre es nämlich finster gewesen in der Wohnung und diese Misere wäre nicht entstanden“, so Eberhard.

Anwältin: Verjährungsfrist von drei Jahren gilt

Helga Eberhard suchte Hilfe bei der Anwältin Isabelle Reinsberger: „Für Forderungen, die aus der Erbringung sonstiger Leistungen entstehen, gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, das steht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Stadtwerke, die Energie Klagenfurt, ist daher angehalten, ihre Forderung innerhalb dieser dreijährigen Frist geltend zu machen, abzurechnen und auch gerichtlich durchzusetzen. Forderungen, die außerhalb dieses Zeitraums liegen, sind gerichtlich nicht mehr durchsetzbar, sie sind verjährt.“

Demnach hätten die Stadtwerke Helga Eberhard die Hälfte der Stromschulden aus sechs Jahren verrechnen können, 7.250 Kilowattstunden also oder 1.410 Euro. Und tatsächlich bot Helga Eberhard genau diese Summe auch mehrmals als friedlichen Vergleich an, blitzt aber bei den Stadtwerken immer damit ab.

STW: Ohne Vertrag keine Drei-Jahres-Frist

Diese Verjährungsfrist steht auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke. Drei Jahre, das sei bindend, bestätigten auch Energieunternehmen aus anderen Bundesländern. Die Stadtwerke sehen das anders, Spendier: „Wir haben hier keine vertragliche Grundlage, demzufolge kommen auch andere Verjährungsfristen zum tragen. Nämlich, dass für uns, ab dem Zeitpunkt, zu dem wir erfahren, dass es hier eine Belieferung gegeben hat, die Verjährung drei Jahre in die Zukunft zu gelten beginnt. Somit werden von uns die gesamte sechs Jahre in Rechnung gestellt.“

Anwältin Reinsberger widerspricht, ein Vertrag kann auch durch schlüssige Handlungen entstehen. Wenn ein Anbieter liefert und ein Kunde konsumiert, dann ist das schlüssig ein Vertrag und damit gelte die Drei-Jahres-Frist. „Aus diesem Grund ist es auch unzulässig, Forderungen - von denen klar bekannt ist, dass sie aus den letzten sechs Jahren resultieren - in diese drei Jahre hineinzupacken, um die Verjährungsfrist zu umgehen.“

Besichtigung: Plombe entfernt

Bei einer Besichtigung des Zählerkastens zeigt sich, dass die rote Plombe, die von den Stadtwerken irrtümlich auf der toten Sicherung montiert worden war, weg ist. Auf die Frage, warum die Plombe weg ist, sagte Helge Spendier: „Die ist bei einer Besichtigung entfernt worden, da haben wir auch festgestellt, dass die eigentliche Sicherung durchgestellt ist.“

Dass 2010 die falsche Sicherung verplombt wurde, lasse sich nicht mehr sagen, sagte Spendier. Es gebe „leider“ keine Fotodokumentation. „Es besteht die Möglichkeit, dass die Stadtwerke die Verplombung vergessen haben, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass abgeplomt wurde und dass jemand Externer die Plombe entfernt hat.“

Ärger über Sevice-Center

Was Helga Eberhard, abgesehen von der ganzen Misere ärgert, ist, dass sie jedes Mal andere Auskünfte im Service-Center der STW bekam. Helge Spendier: „Im Schriftverkehr ist keine namentliche Signatur vermerkt. Es hat sich hier aber um zwei Mitarbeiter gehandelt.“

Auf die Frage, was nun weiter geschehen soll, sagte Spendier, bei Frau Eberhard handle es sich um eine langjährige, treue Kundin, die er persönlich kontaktieren werde, um eine Lösung zu finden. „Ich glaube, wir werden gemeinsam eine kundenfreundliche und für sie annehmbare Lösung finden.“

Kompromiss zeichnet sich ab

Tatsächlich gab es inzwischen ein erstes Angebot an Frau Eberhard. Die Stadtwerke würden auf etwa ein Viertel der Stromschuld verzichten. Ob es noch mehr wird, ist nicht fertig ausgehandelt. Helga Eberhard reagierte vorsichtig optimistisch: „Damit wäre ich einverstanden, damit dieser Konflikt bereinigt ist und die Sache ein Ende hat.“

Es ist ein Kompromiss, auf den sich beide Teile einlassen. Wie er dann letztendlich aussehen wird, das bleibt jetzt offen, noch laufen die Verhandlungen. Es ist jedenfalls ein Einzelfall - auch für die Stadtwerke- selbst langjährige Mitarbeiter dort konnten sich an keine vergleichbare Geschichte erinnern, erzählt man uns.

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