Kärnten rüstet sich für „harten“ Brexit

Kärnten trifft am Donnerstag im Landtag Vorkehrungen für einen möglichen „harten“ Brexit ohne Austrittsvereinbarung mit der EU. In Kärnten lebende Briten sollen den Unionsbürgern gleichgestellt werden - Ausnahmen seien Wahlen und Grunderwerb.

Mit einem Brexit-Begleitgesetz trifft das Bundesland Kärnten die notwendigen Vorkehrungen für einen möglichen harten Brexit. „Wir müssen seitens der Bundesländer und der Bundesregierung danach trachten, in dem von der britischen Politik verursachten Chaos den Durchblick zu bewahren. Daher bereiten wir uns für alle Fälle auch auf ein Ausscheiden des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland ohne entsprechende Vereinbarungen auf Landesebene vor“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser.

Kärntner Briten werden Unionsbürgern gleichgestellt

Kaiser: „Für die aktuell rund 600 bei uns in Kärnten lebenden Briten bedeutet das, dass sie für den Fall eines vertragslosen Ausstiegs des Vereinigten Königreiches aus der EU beispielsweise weiterhin Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mindestsicherung, Familienförderung, Arbeitnehmerförderung oder Wohnbauförderung und das uneingeschränkte Berufsrecht haben“.

In Kraft treten werde das Gesetz mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) erfolgt.

Beschluss soll im Landtag fallen

Konkret sollen in der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag jene britischen Staatsbürger und deren Familienangehörige den Unionsbürgern gleichgestellt werden, die über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer beruflichen Tätigkeit in den Anwendungsbereich des Kärntner Landesrechts fallen. Ausgenommen seien die Bereiche der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung sowie das Kärntner Grundverkehrsgesetz.

Entsprechende Absichtserklärung der Briten

Ob auch Großbritannien ähnliche Gleichstellungen für die aktuell rund 25.000 im Vereinigten Königreich lebenden Österreicherinnen und Österreicher trifft, sei noch nicht gänzlich geklärt. Wie EU-Minister Gernot Blümel im Zuge der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz unter Vorsitz von Landeshauptmann Peter Kaiser am 13. März in Wien festhielt, gäbe es aber zumindest entsprechende Absichtserklärungen.

Für den Kärntner Landeshauptmann ist das chaotische Brexit-Durcheinander im Vereinigten Königreich die Folge von einem „Mix aus rücksichtslosem Populismus, verantwortungslosem Nationalismus und der Weigerung der Regierung, die Opposition von Anfang an in die Verhandlungen mit einzubinden.“ „Und das sollte allen politischen Verantwortungsträgern in den anderen EU-Staaten, auch und insbesondere in Österreich, eine Lehre sein“, so Kaiser abschließend.

Auotmobilbranche von Brexit betroffen

Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Kärnten und Großbrittanien könnten den Automobil-Bereich treffen, heißt es. Viele Exporte gelangen von Kärnten über die deutsche Automobilindustrie ins Vereinigte Königreich, hier seien indirekte Auswirkungen zu erwarten. Aus Kärnten werden hauptsächlich Maschinen und Anlagen sowie elektrotechnische Geräte und Holzprodukte exportiert.