Bedingte Einweisung für Kirchen-Brandstifter

Bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lautet die Entscheidung in einem Brandstifterprozess am Mittwoch. Ein Klagenfurter soll für einen Brand in der Evangelischen Johanneskirche verantwortlich sein.

Der 58 Jahre alte Angeklagte ist manisch und depressiv und deswegen in Behandlung, er nimmt Medikamente. Laut seiner Aussage vor Gericht setzte er sie ab, weil er sich sicher war, dass sie nicht mehr notwendig seien. Sein eigener Polterabend wurde ihm zum Verhängnis: Die Kombination mit Alkohol und einem Schicksalsschlag im engsten Familienkreis dürften Auslöser für einen manischen Anfall gewesen sein, so ein Gutachter vor Gericht. Während dieser Zeit dürfte der Mann mehrere Brände gelegt haben. Zwei werden vor Gericht behandelt, darunter jeder an einem Haus in Klagenfurt und an der evangelischen Johanneskirche am Lendkanal in der Landeshauptstadt.

Brand in evangelischer Kirche Lendkanal

Berufsfeuerwehr Klagenfurt

Die Kirche wurde verwüstet

Angeklagter: Brand in Kirche tut mir leid

In der Kirche kam es zu einer starken Rauchentwicklung, der Schaden betrug laut Sachverständigen um die 100.000 Euro. Besonders der Brand in der Kirche tue ihm leid, sagte der Mann am Mittwoch vor Gericht. Er bekenne sich zu der Tat, wisse aber immer noch nicht, warum er das getan habe. Er nehme wieder seine Medikamente, weil er wisse, dass er krank sei.

Die nicht rechtskräftige Entscheidung des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz brachte dem Angeklagten eine auf fünf Jahre bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wenn der Mann alle Auflagen erfüllt, bleibt er in Freiheit. Unter anderem bekommt er Bewährungshilfe, muss monatlich zu einer psychologischen und neurologischen Kontrolle und muss eine Psychotherapie machen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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