63-Jähriger soll Kinder geprügelt haben
Staatsanwältin Doris Kügler wirft dem Mann zusätzlich Falschaussage und Verleumdung vor. Der Mann wollte nur ein paar „Klatsch auf den Popo“ seines Sohnes zugeben. Ein Schularzt brachte die Sache ins Rollen. Er hatte Hämatome am Rücken des Buben festgestellt und eine Verletzungsanzeige erstattet. Dabei gab er zu Protokoll, der Bub hätte ihm erzählt, von seinem Vater regelmäßig auf den Kopf und den Oberkörper geschlagen zu werden.
Mutter schickte andere Kinder hinaus
Auch gebe es immer wieder Schläge mit einem Stock, der daheim gleich neben der Tür stünde. Die jüngere Schwester des Buben sagte aus, dass sie auch geschlagen worden sei, aber in erster Linie sei ihr Bruder betroffen gewesen. In diesen Situationen habe die Mutter sie und ihren kleinen Bruder immer aus dem Zimmer geschickt bzw. sei mit ihnen hinausgegangen.
„Stimmt alles nicht“, ereiferte sich der Angeklagte. Dass auch die Lehrerin der Tochter Ähnliches aussagte wie der Schularzt, dass das Mädchen in seiner Anwesenheit von den Schlägen berichtet hatte, sei ihm unerklärlich. Während der Befragung durch Richter Uwe Dumpelnik konzedierte der Mann, sein Sohn sei sehr schwierig zu erziehen gewesen. Die Schläge auf das Gesäß seien passiert, weil er keine anderen erzieherischen Maßnahmen mehr gewusst hätte. Das sei aber insgesamt nur drei oder vier Mal vorgekommen, und mit dem Stock habe er überhaupt nie zugeschlagen.
Angeklagter zeigte fälschlich Missbrauch an
Der 63-Jährige wurde auch wegen Falschaussage und Verleumdung angeklagt. Er hatte im Februar bei der Polizei angezeigt, seine Tochter sei in der Betreuungseinrichtung, in der sie lebt, immer wieder unsittlich berührt worden, etwa beim Umziehen. Vor Gericht schwächte er diese Vorwürfe stark ab: Warum der Polizist seine Aussagen in der vorliegenden Form protokolliert hätte, wisse er nicht. Warum er überhaupt Anzeige erstattet habe, wollte der Richter wissen.
Er habe in den Zeitungen und im Internet von zahlreichen Missbrauchsfällen in Kinderheimen gelesen, da habe er etwas tun müssen. „Das könnte ja meiner Tochter auch passieren.“ Was daran falsch sein solle, damit zur Polizei zu gehen, verstehe er überhaupt nicht. Richter Uwe Dumpelnik vertagte schließlich die Verhandlung. Beim nächsten Mal sollen Schularzt und Lehrerin sowie weitere Zeugen gehört werden.