Haftstrafen für Schmuggel von 17 Kilo Cannabis

Bei einem Drogenprozess gegen vier Slowenen am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag spätabends die Urteile gefallen. Wegen des Schmuggels von mehr als 17 Kilo Cannabis wurden die Männer zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

Drei der Angeklagten wurden als unmittelbare Täter, einer von ihnen wurde als Beitragstäter verurteilt. Der Erstangeklagte erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren, bei ihm kam wegen Besitzes eines Schlagrings auch der Verstoß gegen das Waffenverbot dazu. Der zweite Angeklagte bekam vier Jahre und der dritte unmittelbare Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Beitragstäter erhielt drei Jahre, davon nur ein Jahr unbedingt.

Anwalt sprach von Tatprovokation durch Ermittler

Staatanwältin Daniela Zupanc hatte den vier Männern im Alter von 29, 33 und 34 Jahren vorgeworfen, mehr als 17 Kilogramm Cannabiskraut über Thörl-Maglern von Slowenien nach Österreich eingeführt zu haben. Sie flogen nach einer verdeckten Ermittlung bei einem Scheinkauf in Villach im Mai dieses Jahres auf. Drei von ihnen sind einschlägig vorbestraft, einer in Österreich, zwei in Slowenien.

Christine Lanschützer, Verteidigerin des Erstangeklagten warf den verdeckten Ermittlern verbotene Tatprovokation vor und verlangte die Einstellung des Verfahrens. Mit der Tatprovokation hatte sich auch ihr 29 Jahre alter Mandant, der seit seiner Kindheit in Kärnten lebt, verantwortet. Wenn der verdeckte Ermittler nicht auf ihn zugekommen wäre, hätte er das alles nicht organisiert und es wäre nichts passiert. Dieser habe ihn mehrmals angerufen und immer größere Mengen verlangt.

Eingeschleuste Beamte sammelten Informationen

Ein Beamter im Zeugenstand hingegen hatte erklärt, dass sich die eingeschleuste Vertrauensperson schon lang im Einsatz befinde, entsprechend geschult sei und genau wisse, dass sie niemanden zur Tat provozieren, sondern nur Informationen sammeln dürfe. Der 29-Jährige Angeklagte habe von sich aus eine Lieferung von 15 Kilogramm Marihuana um 40.000 Euro angeboten. Der zweite Angeklagte hatte gestanden, den Kontakt zum Lieferanten hergestellt, das Suchtgift auf Aufforderung des 29-Jährigen nach Villach gebracht und auch gewusst zu haben, um welche Dimensionen es sich handelte.

Der dritte Angeklagte hatte sich lediglich der Beitragstäterschaft schuldig bekannt. Er habe den Wagen gefahren, aber erst in Villach gemerkt, dass es sich um ein Drogengeschäft handle, was ihm der Schöffensenat in dieser Form jedoch nicht abnahm. Niemand gehe das Risiko ein, bei einem solchen Deal einen völlig Unbeteiligten mitzunehmen, erklärte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann. Es könne ihm aber nicht nachgewiesen werden, dass er von Anfang an dabei gewesen sei, daher auch die geringere Strafe.

Milderungsgrund reumütiges Geständnis

Der vierte der Angeklagten habe, so dessen Anwältin Maja Ranc, durch sein reumütiges Geständnis maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen. Das sei auch als Milderungsgrund gewertet worden, sagte Roßmann bei der Urteilsbegründung. Er habe als einziger zugegeben, wie es gewesen sei, das habe man bei der Strafbemessung von drei Jahren berücksichtigt.

Der Schöffensenat sei nicht von einer verbotenen Tatprovokation ausgegangen, so Roßmann. Die Täter hätten sich schließlich schon im Jänner getroffen. Da gebe es eine Gruppierung, die zur Tat bereit gewesen sei und auch die notwendigen Kontakte im Milieu gehabt habe. Der als Beitragstäter Verurteilte nahm das Urteil an, die anderen baten um Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Urteile sind nicht rechtskräftig.