Prozess wegen Überfalls 1982 erneut vertagt

Der Prozess gegen einen Kroaten, der vor 35 Jahren eine Wechselstube bei Ferlach überfallen haben soll, ist am Donnerstag wieder vertagt worden. Eine Zeugin aus Kroatien war nicht erschienen, sie kann aus dem Ausland auch nicht vorgeführt werden.

Am 8. September 1982 stürmte ein unbekannter Mann die Wechselstube der Volksbank in Kirschentheuer und schlug die damals 21 Jahre alte Angestellte mit einer Eisenstange nieder. Die Beute betrug 120.000 Schilling, heute etwa 8.600 Euro. Damals wurde gegen vier Verdächtige ermittelt, drei sind bereits verstorben, der vierte konnte erst im Vorjahr in Kroatien festgenommen werden. Er bestreitet die Tat, wird aber von Zeugen belastet - mehr dazu in Raubprozess nach 35 Jahren.

Ex-Frau sollte vor Gericht aussagen

Wie beim ersten Prozesstermin erklärte der 64 Jahre alte Kroate, unschuldig zu sein und mit dem Raub nichts zu tun zu haben. Er sei am besagten Tag in Graz gewesen und habe in einer Stahl-Handels-Firma gearbeitet. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann tatsächlich bei der Firma beschäftigt war. Ob er zum Tatzeitpunkt frei hatte oder krank gemeldet war, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Seine Unschuld soll aber seine Ex-Frau bescheinigen, so der Wunsch des Angeklagten. Sie könne aussagen, dass er zum Tatzeitpunkt in Graz war und nicht in der Wechselstube in Kirschentheuer bei Ferlach.

Angeklagter besteht auf Aussage

Die Zeugin, die mittlerweile vom Angeklagten geschieden ist, war zum zum Prozess geladen, sie reiste aber nicht aus Kroatien an. Eine Vorführung durch die Polizei ist aus dem Ausland nicht möglich. Sehr wohl möglich ist aber eine Zeugen-Aussage per Videokonferenz oder eine Einvernahme in einem kroatischen Gericht. Darauf bestand der Angeklagte. Richterin Sabine Rossmann gab zu bedenken, dass durch Übersetzungen und Behördenwege wohl etwa ein halbes Jahr verstreichen werde.

Staatsanwalt Markus Kitz verwies darauf, dass die Ex-Frau des Mannes selbst als Beitragstäterin im Verfahren geführt werde, da sie in die Planungen des Raubs involviert gewesen sein könnte. Somit habe sie doppeltes Aussageverweigerungsrecht. Denn als Ehefrau stehe ihr das zu, sie müsse sich auch nicht selbst belasten. Der stichaltigste Beweis, dass der 64-jährige den Raub im Rosental begangen haben soll, ist bisher die Aussage des damaligen Opfers, das angibt, den Mann eindeutig wieder zu erkennen. Die Fortsetzung des Prozesses folgt, wohl erst in vier bis sechs Monaten.