Kindergärten: Verunsicherung nach Unfällen

Nach dem tragischen Badeunfall eines Kindergartenbuben in Kärnten wächst die Verunsicherung bei Kindergartenpädagoginnen. In Inforveranstaltungen werden sie nun über rechtliche Fragen informiert.

Nach dem Badeunfall, bei dem ein Dreijähriger im August schwer verletzt wurde, und der Verurteilung eines steierischen Kindergartens nach einem Turnunfall wächst die Verunsicherung bei den Kindergartenpädagoginnen. Wie weit geht die Aufsichtspflicht von Kindergartenpädagoginnen und wer haftet, wenn etwas passiert? Diese Fragen sollen nun ab nächster Woche in Informationsveranstaltungen der Gewerkschaft geklärt werden.

„Aufsichtsperson kann nicht allgegenwärtig sein“

„Fürchtet euch nicht“, das rät Rechtsanwalt Wolfgang Kofler den Kindergartenpädagoginnen: „Auch der Oberste Gerichtshof hält in seinen Urteilen immer wieder fest, dass Sorgfalts- und Aufsichtspflicht nicht überspannt werden dürfen. Und er hält fest, dass Kinder eben nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden können, die Aufsichtsperson kann nicht immer allgegenwärtig sein.“

Kindergärten Unfälle Infoveranstaltungen

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Die Verunsicherung sei trotzdem groß, sagt Birgit Moser, Leiterin des Kindergartens Villach-Lind: „Die Kolleginnen machen sich jetzt sicher mehr Gedanken, wenn sie mit den Kindern in den Garten gehen.“ Der Kindergarten biete zwar wieder einen Skikurs an, aber nur für ältere Kinder. Fraglich sei derzeit auch, ob in dem Kindergarten weiter die Waldtage angeboten werden.

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Der Druck steigt

Es geht aber nicht nur um die rechtlichen Folgen. Mit der Verunsicherung steigt auch die berufliche Belastung, gilt es doch, nichts zu übersehen, keinen Fehler zu machen und die Verantwortung zu tragen. Diese permanente Druck sei für die Angestellten nicht leicht zu bewältigen, sagt Psychologin Andrea Egger. Ängste und Schlafstörungen können laut Egger die erste Folge sein. Helfen könnten klare gesetzliche Rahmenbedingungen und nicht zuletzt mehr Personal. Auch können kleinere Gruppen leichter beaufsichtigt werden.

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