Angeklagter bei Hypo-„Jakljan“-Prozess entlastet

Im Hypo-Prozess gegen den kroatischen Unternehmer Goran Strok in der Causa „Jakljan“ am Landesgericht Klagenfurt ist dieser von der Aussage von Ex-Hypo-Vorstand Günther Striedinger entlastet worden. Striedinger wurde in dieser Causa bereits verurteilt.

Striedinger erklärte in seiner Aussage am Donnerstag vor Gericht, dass ihn der Angeklagte nie zur Vergabe des Kredits gedrängt habe. Strok soll Beitrag zur Untreue begangen haben, indem er im Jahr 2005 auf Striedinger Druck ausgeübt haben soll, ihm einen nicht vertretbaren Kredit in der Höhe von rund 6,7 Mio. Euro zu gewähren. Diesen Vorwurf modifizierte Ladinig dahingehend, dass Strok nun eines „vollendeten Schadens“ in der Höhe von 300.000 Euro und eines „versuchten Schadens“ von 5,7 Mio. Euro beschuldigt wird.

Hypo Prozess Jajkljan Goran Strok

APA/Gert Eggenberger

Goran Strok beim Prozessauftakt

„Von Strok nicht getäuscht“

Er habe nie etwas unternommen, ihn dazu zu bringen, seine Befugnis zu missbrauchen, präzisierte Striedinger auf eine diesbezügliche Nachfrage des Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl. Er sei von Strok auch nicht getäuscht worden. Und diesen treffe auch keine Verantwortung hinsichtlich des Befugnismissbrauchs, für den er zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten rechtskräftig verurteilt sei, bekräftigte Striedinger. Strok sei ein Großkunde gewesen, mit ihm habe ihn kein freundschaftliches, sondern ein sehr „respektvolles“ Verhältnis verbunden. Über die internen Abläufe und Regelungen in der Bank habe er den Angeklagten nicht informiert.

Die 300.000 Euro bekam Strok als Bietergarantie für das Grundstück auf der Insel Jakljan, die 5,7 Mio. Euro waren als Garantie für den Kaufpreis gedacht. Serbien verkaufte das Areal, im Grundbuch stand jedoch Kroatien. Man war der Meinung, dieses Problem lösen zu können, weil es ein ratifiziertes Abkommen zwischen den beiden Staaten gegeben habe, erklärte Striedinger.

Falsche Zeugenaussage wird später verhandelt

Staatsanwalt Norbert Ladinig weitete die Anklage gegen Strok um falsche Zeugenaussage aus. Den Vorwurf der falschen Zeugenaussage schied der Richter aus. Er soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem Einzelrichterverfahren verhandelt werden, sagte Liebhauser-Karl. Der zusätzliche Vorwurf des Anklägers basiert darauf, dass Strok im Mai dieses Jahres in einem Arbeitsrechtsprozess als Zeuge ausgesagt haben soll, nichts über eine strafrechtliche Verfolgung gegen ihn zu wissen. „Das kann nur ein Irrtum sein“, erklärte Stroks Verteidiger Roland Grilc dazu.

Vorraussichtlich am Freitag ein Urteil

Die Hauptverhandlung wurde mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. Diese brachten am Donnerstagnachmittag aber keine neuen Aspekte. Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt. Für diesen Tag wird auch das Urteil erwartet.

Links: