Erkenntnisse nach tödlichem Bootsunfall

Das Ermittlungsverfahren nach einem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee Anfang Juni ist noch nicht abgeschlossen, am Mittwoch will die Staatsanwaltschaft erste Erkenntnisse bekanntgeben. Ein 44-Jähriger kam ums Leben, der Bootsführer war betrunken.

Bootslenker war vermutlich ein bekannter 44 Jahre alter Unternehmer aus Niederösterreich, dessen Name aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bisher nicht genannt wurde. Aus strafrechtlicher Sicht sei es ein Fall wie jeder andere, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft, Josef Haißl, am Montag im Gespräch mit dem ORF. Man habe deshalb auch kein Interesse daran, Informationen zurückzuhalten. Um eine Vorverurteilungen der Beschuldigten zu vermeiden, sei es wichtig, alle Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Der Tod eines Menschen allein lasse nicht auf ein Verschulden eines anderen schließen, so Haißl.

Suche Toter Motorboot Maria Wörth

ORF/Marco Mursteiner

Suche nach dem Verunglückten, der nur noch tot geborgen werden konnte

Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung

Neben dem Unfallhergang wird vor allem das Ergebnis des Obduktionsberichts entscheidend sein: Was zum Tod des 44-jährigen Unternehmers aus Niederösterreich führte und auch, welche Schuld den alkoholisierten Bootslenker am Ableben des Unfallopfers trifft. Vor allem dazu reißen die Spekulationen in den Sozialen Netzwerken nicht ab. Gegen den 44-jährigen Bootslenker aus Niederösterreich wird laut Haißl wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt.

Das Delikt würde bei einem Verkehrsunfall mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Haft bestraft. Auch, weil der Beschuldigte 1,2 Promille Alkohol im Blut aufwies. Ein 32-jähriger Kärntner wird als Vertreter des Bootsbesitzers im Ermittlungsverfahren ebenfalls als Beschuldigter geführt. Auf ihn würde wegen fahrlässiger Tötung eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft oder 720 Tagessätzen zukommen. Immer unter der Voraussetzung, dass Anklage erhoben wird.

Auch Einstellung theoretisch möglich

Theoretisch denkbar sei auch, dass das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt wird, wenn der Schuldnachweis nicht zu erbringen wäre oder es zu einer Diversion käme. In diesem Fall müssten der oder die Beschuldigten soziale Arbeit ableisten oder eine Geldstrafe zahlen, so Haißl.

Dass gegen beide Männer ermittelt wird, obwohl nur einer der beiden Männer am Steuer saß, erklärt sich laut Haißl aus dem Umstand, dass die Schuldfrage erst geklärt werden müsse. Auch bei Verkehrsunfällen werde so vorgegangen, betont der Leiter der Staatsanwaltschaft.

Prozess in Klagenfurt würde öffentlich stattfinden

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes darf der Name des Bootslenkers nicht öffentlich genannt werden. Das würde sich allerdings nicht in die Hauptverhandlung durchschlagen, so Haißl. Der Prozess dürfte sehr wohl öffentlich geführt werden. Die Strafprozessordnung sieht hier keine Regelung vor, wonach die Identität eines Angeklagten geschützt werden muss.

Wenn es wie in diesem Fall unterschiedliche Aussagen zu einem Unfallhergang gibt, sind die einzelnen Beweisergebnisse in der Verhandlung zu prüfen, um zu klären, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ein Unfallhergang ist. Sollte Anklage erhoben werden, würde der Prozess jedenfalls in Klagenfurt stattfinden.

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