GKK lenkt bei Spulwurm-Prozess ein

Mit einem Vergleich ist am Montag der Gerichtstermin gegen die Kärntner Gebietskrankenkasse (GKK) zu Ende gegangen. Eine Patientin hatte geklagt, nachdem ihr die Kosten für ein benötigtes Spulwurm-Medikament nicht bezahlt wurden.

Vielleicht waren es die mahnenden Worte von Richter Walter Wutte zu Beginn der Verhandlung, die die Rechtsvertreter der Gebietskrankenkasse nachdenklich machten, den Prozess gegen eine 40 Jahre alte Patientin fortzusetzen. Denn es gibt ausgewiesene Experten, die der Frau bescheinigen, unter dem seltenen Erreger „Ascaris suum“, ein parasitierender Fadenwurm, zu leiden. Eine Diagnose, die von der Gebietskrankenkasse bisher in Abrede gestellt worden war - mehr dazu in Klage wegen Spulwurm-Medikament.

GKK nahm Diagnose an und zahlt alles Nötige

Wenige Minuten nach Verhandlungsbeginn zogen sich der Chefarzt der GKK, Kurt Possnig, und sein Rechtsvertreter zu Beratungen zurück und verließen den Verhandlungsaal. Nach knapp zehn Minuten dann der Wandel: Eine neue, für viele unerwartete Linie der GKK wurde präsentiert: Die GKK nimmt die Diagnose an und bezahlt der Klägerin nun alle Rezepte, die bisher abgelehnt wurden. Sollte sie das Medikament in Zukunft erneut benötigen, zahlt die GKK auch diese Medikamente. Das Medikament gegen den Spulwurm kostet etwas mehr als 100 Euro.

Warum sich die GKK im November des Vorjahres plötzlich weigerte, die Kosten für die Medikamente weiterzubezahlen, blieb bei der Verhandlung unbeantwortet. Hinter den Kulissen wurde von persönlichen Animositäten zwischen den GKK-Chefarzt und jenem Klagenfurter Art berichtet, der die Diagnose auch gestellt hatte.

Patientin erleichtert und „positiv überrascht“

Die Patientin war vom Ausgang des Prozesses jedenfalls selbst überrascht: „Ich bin erleichtert und positiv überrascht, dass die GKK eingelenkt hat und mir das Medikament zur Verfügung stellt, wenn ich es nötig habe. Da es das einzige Medikament ist, das mir hilft, gehe ich davon aus, dass mein persönlicher Gesundungsprozess voranschreitet, und ich in absehbarer Zukunft beschwerdefrei sein werde.“

Was der Ausgang dieses Prozesses für alle anderen Patienten bedeutet, die dieselbe Diagnose haben, das ist nicht klar. Am Montag wurde jedenfalls von einem Zugeständnis in diesem speziellen Einzelfall gesprochen. Der Gutachter musste am Montag nicht aussagen.